Hallo Reiner,
da Sie eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, ist derzeit die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht zulässig.
Freiwillige Beiträge können nur für Monate gezahlt werden, in denen eine Teilrente bezogen wird. Sie müssten also zuerst Ihre Vollrente in eine Teilrente umwandeln und könnten dann die Monate ab dem Beginn der Teilrente mit freiwilligen Beiträgen belegen.
Die freiwilligen Beiträge können entweder monatlich oder im Nachhinein in einem Einmalbetrag gezahlt werden. Eine Zahlung ist dabei längstens bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hintergrund ist eine Abfindungszahlung, gegen die ich offensichtlich freiwillig eingezahlte Rentenbeiträge aufrechnen kann.
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