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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge als Rentner

von Reiner16.12.2020 | 15:50
77 Ansichten
9 Antworten
Ich bin Rentner und möchte im nächsten Jahr freiwillige Beiträge zahlen. Ich habe schon gehört, dass ich dazu zuerst in Teilrente (99%) gehen muss. Kann ich die Beiträge auch als Einmalbetrag am Ende des Jahres einzahlen, oder muss dies monatlich erfolgen. Welche Formblätter sind zu verwenden. Wielange muss ich in der Teilrente sein, insbesondere bei Einmalzahlung falls möglich ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2020 | 16:40

Hallo Reiner,

da Sie eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, ist derzeit die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht zulässig.

Freiwillige Beiträge können nur für Monate gezahlt werden, in denen eine Teilrente bezogen wird. Sie müssten also zuerst Ihre Vollrente in eine Teilrente umwandeln und könnten dann die Monate ab dem Beginn der Teilrente mit freiwilligen Beiträgen belegen.

Die freiwilligen Beiträge können entweder monatlich oder im Nachhinein in einem Einmalbetrag gezahlt werden. Eine Zahlung ist dabei längstens bis zum 31. März des Folgejahres möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

?am 16.12.2020 | 16:09
Wie alt sind Sie denn? Regelaltersgrenze schon erreicht?
Schadeam 16.12.2020 | 16:10
zunächst sollten Sie Ihr Alter angeben und welche Rente Sie beziehen (EM Rente, Altersrente, ggfls welche Altersrente). Dann kann man spezieller auf Ihr Anliegen eingehen.
Reineram 16.12.2020 | 16:53
Welches Formblatt brauche ich zur beantragung der Teilrente ? Welches Formblatt brauche ich zur Einzahlung freiwilliger Beiträge ? Im Formblatt V0060 ist keine Einmalzahlung vorgesehen ???? Wie soll das eingetragen werden ?
Reineram 16.12.2020 | 16:25
Ich bin 66 und 3,5 Monate alt und seit Mai in regulärer Altersrente. Die Einzahlungen würde ich gerne in 2021 vornehmen.
KSCam 16.12.2020 | 18:46
Notfalls äußern Sie Ihren Wunsch mittels formlosem Schreiben. Was versprechen Sie sich den von dieser Zahlung in Ihrem Alter? Sie verzichten auf 1% der Rente, zahlen was ein um eine höhere Rente zu erhalten. In die Gewinnzone kommen Sie aber erst in gefühlt 15 Jahren, dann sind Sie bereits weit über 80 Jahre alt. Macht das wirklich Sinn? In der Praxis werden Sie kaum einen Altersgenossen finden, der so einen Plan in die Tat umsetzt. So gesehen kein Wunder dass es für diesen "Exotenwunsch" kein gesondertes Formular gibt. Andererseits mag es individuelle Gründe geben.
W°lfgangam 16.12.2020 | 19:11
Hallo Reiner, die Teilrente beantragen Sie formlos, es gibt nicht für alles ein Vordruck. Die Teilrente ist erst ab Folgemonat dieses Antrags möglich. Sie könnten auch den Vordruck V0110 dafür 'missbrauchen', würde auch akzeptiert werden und Ihr Wille zur Teilrente entsprechen gedeutet werden ...DIN A4 Blatt mit 2-Zeiler geht aber deutlich schneller ;-) > "Im Formblatt V0060 ist keine Einmalzahlung vorgesehen ????" Richtig, entweder lfd. Zahlung/Bankeinzug wählen, oder Überweisung. Bei letzterem wählt man üblicherweise einen Antragstermin bis zum spätestmöglichen Zeitpunkt = 31.03. im Folgejahr ...wenn Sie vorher in der Urne verklappt werden, wäre die Einzahlung verloren ohne Mehrwert für Sie. *) Ob dieses Vorhaben überhaupt auf lange Sicht einen Mehrwert für Sie allein bringt (an eine Folgerente, meist Witwenrente - ja auch Waisenrente wäre möglich ...denken Sie an Bernie Ecclestone ;-), und auch ein mögliches 'Rentensplitting' steht ggf. auf dem Plan) wäre hier auch zu denken, steht natürlich alles in den Sternen. *) so eine kleine steuerliche Komponente fürs jeweils aktuelle Jahr der Einzahlung kommt ggf. auch noch ins Spiel = Einzahlung im lfd. Jahr bis 31.12./dann Antrag V0060 so im Sept./August stellen (wegen der Einzahlungsfrist der freiw. von 3 Monaten). Für 2020 sind Sie damit eh zu spät dran, da ein erforderlicher Antrag auf Teilrente erst ab Januar 2021 wirken kann, um überhaupt die Zulassung zur freiwilligen Versicherung seitens der DRV fürs komplette Jahr 2021 zu erhalten. Nebenbei: Ihr Vorhaben ist 'elitär', bei mir in 40 Jahren noch nicht vorgekommen - aber, Sie werden sich dazu Ihre Gedanken gemacht haben und 'gute' Gründe (wie oben kurz angerissen) dafür haben ... Gruß w.
Reineram 16.12.2020 | 20:20
Hintergrund ist eine Abfindungszahlung, gegen die ich offensichtlich freiwillig eingezahlte Rentenbeiträge aufrechnen kann.
am 16.12.2020 | 21:36
Reiner schrieb

Hintergrund ist eine Abfindungszahlung, gegen die ich offensichtlich freiwillig eingezahlte Rentenbeiträge aufrechnen kann.

Dann hoffe ich für Sie, dass Sie alt genug werden, um noch eine Amortisierung Ihres Kapitals zu erleben.
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