Hallo Tobias,
zwar können Sie die freiwilligen Beiträge grundsätzlich auch jetzt schon einzahlen - notwendig ist dies aber nicht. Wenn Sie den Antrag zur freiwilligen Versicherung rechtzeitig gestellt haben, können Sie auch noch (regelmäßig bis zu 3 Monate) nach Bescheiderteilung ohne rechtliche Nachteile die Beiträge für 2008 einzahlen. Auf den Bescheid zu warten macht auch deshalb Sinn, weil dort genau angegeben ist, mit welchem Verwendungszweck die Beiträge zu überweisen sind, damit sie auch richtig zugeordnet werden können.