Vorausgesetzt, Sie haben Ihr 45. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie für Schulzeiten, zwischen dem 16. Und 17. Lebensjahr freiwillige Beiträge entrichten. Damit erwerben Sie einerseits zusätzliche Wartezeitmonate (Beitragszeiten) und eröffnen sich ggf. den Zugang zu einer vorgezogenen Altersrente (63. / 65. Lebensjahr). Ob Sie diese Monate jedoch benötigen, hängt von Ihrer Erwerbsbiografie ab. Eventuell habe Sie auch ohne die zusätzliche Beitragsentrichtung die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Dann wäre der Aspekt der Rentensteigerung zu beurteilen. Sie können in der Bandbreite vom Mindestbeitrag bis zum Höchstbeitrag die Beiträge zahlen (monatlich 84,15 Euro / 1187,45 Euro). Neben einer möglichen Steuerersparnis für die gezahlten Beiträge können in der Niedrigzinsphase auch die Rentensteigerung eine Alternative für eine Altersvorsorge angesehen werden. Fordern Sie sich einerseits eine Rentenauskunft an und parallel dazu eine Probeberechnung für die beabsichtigte Zahlung der Beiträge. Oder alternativ und ganz einfach einen persönlichen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.