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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge Rentenversicherung

von Rosalie27.03.2022 | 13:29
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich möchte freiwillige Beiträge zahlen. ALG 1 habe ich nach der Aussteuerung erhalten, bis Anfang Okt. Seitdem finanzierte ich meinen Lebens-Unterhalt und die KV von meinem Erspartem. Ich warte noch auf den Bescheid zur EMR. Bin noch ungekündigt. Um nun die Lücke zu schließen möchte ich freiwillige Beiträge Rentenversicherung zahlen. Meine Fragen: -reicht es aus den Antrag V0060 ausgefüllt und unterschieben bis 31.03.2022 bei der Rentenvers. abzugeben? -Oder muss das Geld bereits bis 31.03.2022 auf dem Konto der Rentenversicherung eingegangen sein? -Reicht der Mindestbeitrag aus? Oder kann ich mich diesbezüglich noch im April beraten lassen und dann zahlen? Vielen Dank im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosalie,

durch das Rentenverfahren verlängert sich die Frist. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Berndam 27.03.2022 | 14:12
Bitte lassen Sie sich ausführlich beraten, denn die freiwilligen Beiträge wären quais verloren, weil sie nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden wären... "-reicht es aus den Antrag V0060 ausgefüllt und unterschieben bis 31.03.2022 bei der Rentenvers. abzugeben?" Grundsätzlich ja, aber der Antrag auf EM-Rente wird den Antrag auf freiwillige Beiträge voraussichtlich blockieren. "-Reicht der Mindestbeitrag aus?" Der Mindestbeitrag wäre vermutlich verloren, weil dieser mit der Zurechnungszeit voraussichtlich zusammentreffen wird. "Oder kann ich mich diesbezüglich noch im April beraten lassen und dann zahlen?" Theoretisch. Im Zweifelsfall würde ich noch im März formlos einen Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge stellen, dann kommt irgendwann der Vordruck V0060. Grundsätzlich rate ich eher davon ab, freiwillige Beiträge zu zahlen, falls die EM-Rente bewilligt wird.
Rosalieam 27.03.2022 | 14:40
Hallo, wenn ich keine freiwilligen Beiträge zahle würde, was ist dann mit der Lücke auf meinem Rentenkonto ab Okt. 2021? Viele Grüße
Berndam 27.03.2022 | 14:55
Liegt der Erwerbsminderung ein Unfall zugrunde? Dann gäbe es keine Lücke, weil der Unfall der Leistungsfall wäre und alles folgende Zurechnungzeit bei der Erwerbsminderungsrente. Falls der Erwerbsminderung eine Krankheit zugrunde liegt, beginnt die Zurechnungszeit mit dem Eintritt des Leistungsfalles, den ich (im Einzelfall kann das anders sein) eher vor dem Auslaufen des ALG I vermuten würde.
Mensch Berndam 27.03.2022 | 19:40
Wieso Lücke? Sie kennen weder den Leistungsfall noch den Rentenbeginn. Warten Sie daher zunächst den Bescheid ab und vor allem geben Sie nichts auf die Antworten von @ Bernd. Diese sind oft sehr laienhaft und auch falsch.
W°lfgangam 27.03.2022 | 21:38
Hallo Rosalie, da ein Rentenantragsverfahren läuft, ist der Fristablauf 31.03. für etwaige freiwillige Beitragszahlungen für 2021 bereits gesichert/Frist läuft nicht ab. Im Falle der Ablehnung der EM-Rente können Sie sich immer noch über die freiwillige Versicherung innerhalb der Widerspruchsfrist beraten lassen bzw. zumindest einen Beratungstermin innerhalb der Frist buchen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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