Hallo Hans, bei den Erwerbsminderungsrenten wird für die Berechnung eine sogenannte Zurechnungszeit (Hochrechnung) mit einbezogen. Je nach Beginn der Rente bis zum 60./ 62. Lebensjahr und aktuell bis zum 62.Lebensjahr und 3 Monate. Basis für diese Hochrechnung ist der Durchschnitt Ihrer vor Eintritt der Erwerbsminderung erworbenen Zeiten. In der Regel ist dieser Wert höher als der, welcher aus der Zahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen entsteht (monatlicher Beitrag von 83,70 Euro entspricht einem monatlichen Einkommen von 450 Euro). Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen wirkt sich somit nur bei der Folgerente steigernd aus, wenn Sie Ihren eigenen Durchschnittswert übersteigen oder nach der Zurechnungszeit liegen. Der Wert bis zum eigenen Durchschnitt „verpufft“ und nur der übersteigende Teil bringt die Erhöhung! Sie können sich gerne nochmals darüber beraten lassen. Ich rate Ihnen dazu eventuell vor Zahlung nach Alternativen zu suchen.