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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge Schulzeit

von Stefan03.10.2018 | 20:26
105 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, für mein etwas längeres Studium will ich freiwillige Beiträge nachzahlen. Wenn ich jetzt Anfang Oktober einen Antrag stelle, kann ich die Beiträge dann entweder noch 2018 oder erst 2019 zahlen? Soweit ich weiß, ist der Bescheid 3 Monate gültig. Ich will das Thema erst nochmal mit dem Steuerberater besprechen, da ich die Beiträge auch möglichst gut von der Steuer absetzen will. Danke Ihnen im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.10.2018 | 13:19

Hallo Stefan,

Sie können freiwillige Beiträge immer bis zum 31.03. des Folgejahres für das laufende Jahr nachzahlen. Sollten Sie allerdings die eingezahlten Beiträge für das Jahr 2018 auch in diesem Jahr von der Steuer absetzen wollen, dann müssen Sie die Beiträge auch in diesem Jahr einzahlen, da sie solche Sonderausgaben nur im Jahr der Einzahlung von der Steuer absetzen können.

1 Antworten

chiam 04.10.2018 | 09:37
Ja. Sie können auch den Bescheid gar nicht ausnutzen und stattdessen nächstes Jahr einen neuen Antrag stellen, ggf. für andere Zeiträume oder mit anderen Beitragssummen. In jedem Fall wird bei einer Zahlung 2019 aber das Durchschnittsentgelt 2019 zur Berechnung herangezogen, d.h. es gibt für den gleichen Zahlbetrag (vor Steuern) weniger Entgeltpunkte. Wie es nach Steuern aussieht, ist wieder eine andere Frage. Der Antrag kann eine Weile brauchen, vor allem, wenn das Konto noch nicht geklärt sein sollte. Daher sollten Sie nicht lange warten, für den Fall, daß Sie doch noch 2018 zahlen wollen.
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