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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge um 45 Jahre voll zu machen?

von Fritz26.10.2014 | 16:06
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7 Antworten

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Ich bräuchte mal eine Bestätigung ob mir folgende Option zur Verfügung steht.: Ich bin Arbeitnehmer. Ich werde im Januar 2015 59 Jahre alt und habe nächstes Jahr im August meine 45 Jahre voll um dann mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente zu gehen. Jetzt könnte es sein, dass ich aus privaten Gründen schon im Januar oder Februar meinen Job an den Nagel hängen muss. Ich würde dann bis zum Renteneintritt mit 63 und 8 mon vom Ersparten leben. Meine Frage: Kann ich die mir dann fehlenden Beitragsmonate freiwillig einzahlen? Wenn ja, gibt es was zu beachten? lg fritz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Platzverweis hat Recht, freiwillige Beiträge zählen mit bei den 45 Jahren, sofern bereits 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.

Ob es sich lohnt freiwillig noch mehr als die 45 Jahre zu zahlen, ist letztlich ein Rechenbeispiel - dazu empfehle ich den Besuch einer DRV Beratungsstelle. Wenn Sie erst 2015 zu arbeiten aufhören, haben Sie dafür ja dann irgendwann 2015 massig Zeit.

Rentensteigerung, der Schutz bei Erwerbsminderung, Steuerersparnis durch freiwillige Beiträge, u.ä. könnten Aspekte sein, die an dieser Stelle aber den Rahmen des Forums m.E. sprengen würden (zumal am Sonntagnachmittag).

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6 Antworten

Fritzam 26.10.2014 | 16:22
Also brauche ich mir keine Sorgen machen wegen der fehlenden Monate. Ich dachte immer freiwillige Beiträge einzuzahlen ginge nur für Selbstständige. Welche Auswirkungen haben freiwillige Beiträge auf die Rentenhöhe.? Ich habe irgentwo mal gelesen, dass sowas die Höhe der Rente beeinträchtigen kann.
Platzverweisam 26.10.2014 | 16:10
Auf die 45 Jahren werden angerechnet: ... Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit vorhanden sind, ... http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Al…
Matze72am 26.10.2014 | 16:32
die freiwilligen Beiträge zählen bei der Wartezeit von 45 Jahren nur in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn mit, wenn zeitgleich KEINE Arbeitslosigkeit vorliegt. Wenn Sie daher diese Option wählen, sollten Sie sich eben nicht alo melden. Sie haben die Möglichkeit die Höhe der moantlichen Beiträge selbst zu bestimmen. Der monatliche Mindestbeiträge beträgt derzeit ca. 85 EUR, kann sich aber zum Jahreswechsel ändern. Natürlich hat das auch auf die Rentenhöhe Auswirkungen, da dadurch Entgeltpunkte erworben werden, wobei der Zahlung des Mindestbeitrages nur minimale Auswirkungen hat. Zum Vergleich: Sie bekommen dabei die gleichen Anwartschaften, als würden Sie eine rv-pflichtige Beschäftigung in Höhe von mtl. 450,- EUR ausüben (und das ist [rentenrechtlich] wirklich nicht viel]. Der Höchstbeitrag liegt bei > 1000 EUR - die Rendite ist aber die selbe. Mein Tipp: Den Mindestbeitrag zahlen um die Wartezeit zu erfüllen oder sich einen Minijob suchen und dabei nicht die Versicherungsfreiheit beantragen. Da würden Sie sagar noch weniger zahlen.
Fritzam 26.10.2014 | 16:44
Nee Nee, ich möchte nicht mehr einzahlen wenn 45 Jahre voll sind. Ich möchte nur mit freiwilligen Beiträgen die 45 Jahre überhaupt erreichen.
Reinhardtam 26.10.2014 | 19:29
Denken Sie an die Krankenversicherung ,evt falls möglich Familienversicherung .
Fritzam 26.10.2014 | 19:57
Ja Danke, Darf ich nicht vergessen. lg fritz
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