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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge während der Erwerbsminderung

von Der Rentner03.01.2019 | 19:24
73 Ansichten
3 Antworten
Schönen guten Tag, Es gibt ja Zeiten (62 bis 66 Lebensjahr) die in der Erwerbsminderungsrente keine Zurechnungszeit darstellen. Ich habe das Glück durch eine Kapitalversicherung für diese vier Jahre freiwillige Beiträge zu zahlen. Nur wird dadurch meine Rente erhoht und kann es sogar bei der Altersrente mit ca. 66 Jahren den Durchschnittswert erhöhen wenn ich den Höchstbeitrag zahle? LG Der Rentner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.01.2019 | 11:34

Hallo Der Rentner,

auch ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine entsprechende Probeberechnung anzufordern. Danach können Sie entscheiden, ob Sie die freiwilligen Beiträge zahlen.

2 Antworten

W*lfgangam 03.01.2019 | 19:42
Hallo Der Rentner, da Sie eine Zurechnungszeit (ZZ) in Ihrer EM-Rente bis 62 ansprechen, dürfte Ihre EM-Rente noch relativ 'frisch' sein, Beginn ab 01.07.2014ff. - richtig? Grundsätzlich können daher weitere Versicherungszeiten nach Ende ZZ (hier: freiwillige Beiträge) auch bei einem späteren Altersrentenfall zu einer höheren Rente führen, insbesondere den Durchschnittswert erhöhen, wenn dieser denn von Bedeutung ist. Tipp: Lassen Sie sich eine Probeberechnung mit Ihren beabsichtigten Höchstbeiträgen bis zur Regelaltersrente erstellen, dann haben Sie einen wirklichen Vergleichswert ...und können es einschätzen, ob sich das 'Kapitalopfer' bis zu Ihrem beabsichtigtem Lebensende durch eine höhere Altersrente 'rechnet'. Gruß w. PS: Bis 31.03.2019 könnten Sie sogar noch Beiträge für 2018 einzahlen. Eine Beratungsterminabsprache heute/morgen/bis 31.03. reicht dazu schon aus.
Der Rentneram 04.01.2019 | 11:29
Okey, damit wird dann auch der Durchschnitsswert höher?
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