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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge zahlen

von Anja Weber21.07.2017 | 15:07
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe geplant nach 30 Jahren Arbeit und lückenloser Beitragszahlung in die Rentenkasse aus dem Berufsleben auszusteigen. Meine Frage: Macht es Sinn weiterhin bis zum Rentenalter den Mindestbeitrag von 84,--€ selber zu zahlen, hat dies Vorteile und welche ? Oder welche Nachteile entstehen wenn ich gar nichts mehr einzahle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Mit den freiwilligen Beiträgen ist der Erwerbsminderungsschutz wohl kaum aufrechtzuerhalten, weil um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssten Sie bis zum 31.12.1983 bereits 60 Kalendermonate Beiträge eingezahlt haben.

2. Die jährliche freiwillige Mindestbeitragszahlung 1009,80 Euro (84,15 X 12) bewirkt eine monatliche Rentenzahlung von ca. 4,40 Euro.

3. Mit dieser freiwilligen Beitragsleistung können Sie jedoch die 35 Versicherungsjahre erreichen und haben damit einen Rentenanspruch mit dem vollendeten 63. Lebensjahr, wenn auch mit Rentenabschlägen. Jedenfalls besteht der Anspruch vor der Regelaltersgrenze!

4. Sie sollten eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers aufsuchen, damit Ihnen dargelegt werden kann, welche Rentenansprüche Sie zu welchem Zeitpunkt erreichen können mit welcher Rentenhöhe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Sonneam 21.07.2017 | 15:28
Hallo Anja, ich finde das sehr Schön, dass es Menschen gibt die genau wissen was Sie wollen. Durch die freiwillige Beitragseinzahlung in die Rentenkasse ist meistens immer von Vorteil. Somit erhältst du später mehr Rente. Es wird bestimmt nicht viel sein, aber ich denke nach 30 Jahren wirst Du soviel gespart haben, dass Du Dir dann ein schönes Leben machen kannst. Immer fest daran glauben, dann wirst Du Dein Ziel erreichen. Caio! :-)
Klugpuperam 21.07.2017 | 16:37
Grundsätzlich wird die Rente durch zusätzliche Beiträge höher, ggf. kann man auch früher in Rente. Eventuell kann man durch die freiwilligen Beiträge auch die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten. Konkrete Antworten kann ein Besuch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle liefern.
Ursel Winteram 21.07.2017 | 17:16
Hier kann man sich in etwa einen Überblick verschaffen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. 84,15 Euro monatlich an freiwilliger Beitragszahlung ergeben später mal 4,35 Euro Rentenanspruch brutto, nach heutiger Gesetzeslage. Demzufolge würde jemand, der nur 45 Jahre lang den Mindestbeitrag von 84,15 Euro einzahlt (in Summe 45.441 Euro eingezahlt haben) und dafür einen Altersrentenanspruch in Höhe von 197,75 Euro brutto ( ca. 175 Euro netto) monatlich bewirken. Man möge mich berichtigen, wenn das Ergebnis fehlerbehaftet ist. Ansonsten ist das ein lohnendes Geschäft, wenn man den Zins-und Zinseszinseffekt mal aussen vor lässt, und auch weit über dem 85. Lebensjahr sich bester Gesundheit erfreut, und damit diese Altersrente auch ausgiebig geniessen kann. Im konkreten Fall macht es bei bereits 30 Jahren Einzahlung durchaus Sinn die Anwartschaft (auch für evtl. Erwerbsminderung) aufrecht zu erhalten, und beispielsweise statt einer freiwilligen Beitragszahlung, eher (sofern vorhanden) einen lieben Familienangehörigen zu pflegen, wo bei viel geringeren Beiträgen (nämlich Null) weitaus höhere Rentenansprüche erwirtschaftet werden. https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/72150/ab_januar_rent…
LSam 21.07.2017 | 17:43
Hallo Anja Weber, . Wenn ausgesagt wird, Einzahlungen bringen immer mehr Rente, ist dem zunächst nicht zu widersprechen. Zu Hinterfragen ist aber die Sinnhaftigkeit. . Die von Ihnen genannte Beitragsgröße 84€ ist kein konstanter Betrag, der für alle Ewigkeit gilt. Er kann je Jahr höher liegen, gegebenenfalls auch niedriger ausfallen, hängt von der Lohnentwicklung ab. . Die Amortisation ist kaum unter 10 Jahre nach Rentenbeginn möglich. . Wird ein Betrag eingezahlt, liegt er bei der DRV bis Rentenbeginn fest. . Gegebenenfalls in einem Gespräch in einer AuB Stelle vor Ort das Für und Wider klären. Wenn durch Verdienste die Anwartschaft für eine Regelaltersrente bisher bereits erfüllt ist, eine andere Altersrente nicht in Erwägung gezogen wird, 5 Jahre Pflichtbeiträge sind dafür erforderlich, wozu auch die Erziehungszeit pro Kind von 2 Jahren zählt, wenn es vor 1992 geboren ist, nach 1991 3 Jahre je Kind, macht die freiwillige Zahlung keinen Sinn.
W*lfgangam 21.07.2017 | 19:09
Zitat von LS anzeigenausblenden
Hallo LS, binäre Darstellungsvariante? ...kann auch nicht stimmen - unter Berücksichtigung der 'reinen' Amortisation, bis die eingezahlten Beiträge wieder auf dem eigenen Konto sind, schlage ich 00011110, vielleicht auch nur 00010100 vor, wenn es optimal läuft ;-) > von Ursel Winter: Man möge mich berichtigen, wenn das Ergebnis fehlerbehaftet ist. Nur leicht, Ihre Rechenwerte sind nicht auf dem Stand 01.07.2017 > an Anja Weber: Ihre Frage ist zwar kurz, die Beratung könnte sich auf 60 Min. hinziehen, um Ihr bisheriges Versicherungsleben zu analysieren/ggf. erst mal zusammenzutragen, mit Ihren Zukunftsplänen in Einklang zu bringen und dabei vielleicht verschiedene Lösungswege aufzuzeigen, daher: ab zur nächsten Beratungsstelle. Zeit ist genug, da etwaige Lücken in diesem Jahre ("jetzt hab ich 30 Jahre voll und höre auf") noch bis zum 31.03.2018 gestopft werden können, wenn es um freiwillige Beiträge geht. Gruß w.
kanitverstanam 21.07.2017 | 20:47
an: W*lfgang die hexadezimalkatetrische Berechnung liefert ziemlich genau Werte: b0i0xc * 0a001 = Amortisationszeitraum, der wäre dann in 18,6 Jahren erreicht.
KSCam 21.07.2017 | 21:43
Der EM Schutz ist mit freiwilligen Beiträgen eher nicht zu retten. Wenn Frau Weber seit 30 Jahren versichert ist (sollte dann seit 1987 sein), hat sie wohl kaum am 31.12.1983 bereits 5 Jahre Beiträge gezahlt. Damit nutzen die Beiträge nur für die Rentensteigerung, bzw. zur Erfüllung von 35 oder sogar 45 jahren um vorzeitig in Rente zu gehen. Da das aber letztlich Spekulation ist, nützt nur der Gang zur persönlichen Beratung. Ob die Rentensteigerung wirklich empfehlenswert ist für jemanden der es sich leisten kann auszusteigen, ist fraglich. Wer aussteigen kann sollte sowiel angespart haben, dass es völlig egal sein sollte ob er pro gezahltem Tausender später mal ca 4,40 € mehr Rente bekommt. :)
Herr Z.am 21.07.2017 | 20:33
55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000 geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13 geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV. "Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums." Quelle und Volltext: http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html EUR 1.590,91 brutto = EUR 1.144,83 netto minus EUR 300 Frei-Beträge = EUR 844,83 anrechnungs-fähig minus EUR 391 Regel-Bedarf = EUR 453,83 Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70 Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre. http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf… Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner. Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=200784… Herr Z.
kanitverstanam 21.07.2017 | 22:19
an: W*lfgang Die Methode habe ich von meinem Professor an der Uni Berlin gelehrt bekommen, hat auch immer funktioniert, wenn man für die hexadezimalkatetrischen Zeichen die Werte einsetzt. Habe ich aber hier nicht gemacht, ist so ohne nicht nachzuvollziehen
Anja Weberam 24.07.2017 | 09:57
vielen Dank, eine Frage noch: wie verhält es sich bei freiwilliger Beitragszahlung wenn z.B. eine Reha oder ähnliches ansteht ?
W*lfgangam 24.07.2017 | 13:32
Hallo Experte/in, ich biete 4,51 EUR, die aktualisierten Merkblätter sind wohl noch nicht auf dem Markt ;-) Gruß w.
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