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freiwillige beiträge zur Erwerbsminderung

von toni14.10.2009 | 12:03
1097 Ansichten
5 Antworten
Hallo, meine Frage: Bin 60 Jahre, seit 2002 selbstständig . Zahle seit dieser Zeit die freiwilligen Mindestbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ich war vorher seit 1963 durchgehend pflichtversichert. Lohnt es sich noch die freiwilligen Beiträge bis zum Renteneintrittsalter zu zahlen, bzw. welche Nachteile können mit entstehen wenn ich es nicht tue.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 14.10.2009 | 12:16

Da Sie Jahrgang 1949 sind können Sie die EM-RT nach dem Stand 12/2000 noch erhalten. Die freiwillige Zahlung bräuchten Sie nicht mehr, da Sie die 35 Jahre auch schon voll haben. Der einzige Nachteil wäre die Rentenhöhe. Sie bekämen für drei weitere Jahre Einzahlung noch 12,69 EUR brutto mehr Rente. Aber bei einem Einsatz von 2865,60 EUR; renditemässig gibt es keinen Sinn. Ich würde Ihnen abraten.

Moderatoren-Antwortam 15.10.2009 | 08:06

Ja, Sie haben Recht, es muss heißen: die EM muss mit Stand 12/200 vorliegen.

3 Antworten

Schiko.am 14.10.2009 | 18:31
Nur so Experte, habe auch mal so gerechnet wurde sofort der Falsch-Auskunft bezichtigt. Der Kontrahent rechnete nämlich so: 12,69 x 12 sind doch im Jahr 152,28 mehr Rente. Sie haben natürlich recht! MfG.
Chrisam 14.10.2009 | 20:03
Zitat: Da Sie Jahrgang 1949 sind können Sie die EM-RT nach dem Stand 12/2000 noch erhalten. ------------------ Sie meinten Altersrente für Schwerbehinderte?! (236a Abs.3)
...am 15.10.2009 | 10:12
Hallo Toni, also noch einmal etwas vereinfacht ausgedrückt: Da Sie mehr als 35 Jahre Beiträge eingezahlt haben und das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben (Jahrgang 1949), sind Sie für den Fall, dass Ihnen etwas passiert über die Altersrente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit abgesichert. D.h. die RV würde dann prüfen, ob bei Ihnen eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis 12/2000 geltenden Recht vorliegt (für Sie günstiger als die derzeit gültige Einschätzung der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung, da der Hauptberuf berücksichtigt wird). Die freiwillige Beitragszahlung würde also nur noch zur Rentensteigerung nutzen. Hierbei kann man sagen, dass ein Jahr Beitragszahlung á Mindestbeitrag 79,60 Euro mtl. (12x79,60Euro = 955,20 Euro) die spätere mtl. Rente um ca. 4,36 Euro erhöht. Ob sich das lohnt oder nicht, sei dahingestellt...
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