Guten Tag „Dietmar“!
Aus Ihren Ausführungen kann m.E. leider nicht entnommen werden, ob es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge handelt, die Sie monatlich zahlen.
Zu Recht gezahlte freiwillige Beiträge sind grundsätzlich sowohl der Verfügungsmacht des Versicherten als auch der des Versicherungsträgers entzogen. Eine nachträgliche Änderung bereits gezahlter Beiträge durch Aufspalten beziehungsweise Zusammenlegen, Aufstocken oder Verschieben ist daher nicht möglich. Zukünftige freiwillige Beiträge können zwischen dem monatlichen Mindest- und Höchstbeitrag gezahlt werden.
Sollte es sich um Pflichtbeiträge handeln, sind Sie von der Zahlung von monatlichen freiwilligen Beiträgen ausgeschlossen.
Es gibt jedoch Nachzahlungsmöglichkeiten nach Sonderregelungen. Dazu raten wir Ihnen, sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden. Dort erhalten Sie spezielle Auskünfte zu Nachzahlungsmöglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung