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Freiwillige Beitragszahlung

von Kono27.05.2009 | 18:51
1087 Ansichten
2 Antworten
Ich, Jahrgang 50,weiblich, würde gern die Rente mit 60 beantragen. Da ich nur bis 1982 gearbeitet habe, fehlen mir 1. 18 Monate für die Anwartschaft, zum 2. 10 Jahre vor Beginn der Rente. Kann ich dies durch eine freiwillige Beitragszahlung ausgleichen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.05.2009 | 09:52

Dem Beitrag von "-_-" wird zugestimmt. Mit freiwilligen Beiträgen kann die Voraussetzung "mindestens zehn Jahre und ein Monat Pflichtbeiträge nach Vollendung des 40. Lebensjahres nicht erfüllt werden.

1 Antworten

-_-am 27.05.2009 | 19:41
Altersrente für Frauen Die wichtigsten Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen sind: * Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1952, * mindestens Vollendung des 60. Lebensjahres, * Wartezeit 15 Jahren, davon mindestens zehn Jahre und ein Monat für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres. Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2000 bis 2004 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 60 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich. Diese Altersrente wird abgeschafft. Nur vor 1952 geborene Frauen können die Altersrente für Frauen noch in Anspruch nehmen. Freiwillige Beiträge helfen nicht die Voraussetzung "mindestens zehn Jahre und ein Monat für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres" zu erfüllen.
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