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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung als Regelaltersrentner

von Kuno20.08.2025 | 12:42
215 Ansichten
6 Antworten
Kann ich als Regelaltersrentner, der nicht weiterarbeitet auch freiwillige Beiträge einzahlen, um meine Altersrente sukzessive zu erhöhen. Ich habe gelesen wenn ich keine Vollrente beziehe, würde das gehen. Ich hab nur eine kleine Rente und eine junge Frau, dieser möchte ich mehr Witwenrente zukommen lassen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2025 | 15:16

Erhalten Sie eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Altersteilrente, können Sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden allerdings erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt.

Freiwillige Beiträge steigern den Rentenanspruch. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 103,42 Euro für die Dauer eines Jahres, ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von rund 5 Euro; beim Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro sind es rund 78 Euro. Die Zahlung der Altersrente erfolgt ein Leben lang, egal wie alt man wird. Im Todesfall können Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen.

5 Antworten

Königam 20.08.2025 | 13:10
Bei Bezug einer Teilrente können Sie das natürlich machen. Überlegen Sie aber vorher, ob Sie diese Summen nicht besser und flexibler für Ihre Frau anlegen können.
Mimimiam 20.08.2025 | 14:13
Ich hoffe doch, dass die Witwenrente bald abgeschafft wird. Heutzutage können Frauen schließlich arbeiten. Wir leben ja nicht mehr 1950. https://www.merkur.de/wirtschaft/experte-fordert-konkrete-renten…
Zeit wär'sam 20.08.2025 | 14:29
Mimimi schrieb

Ich hoffe doch, dass die Witwenrente bald abgeschafft wird. Heutzutage können Frauen schließlich arbeiten. Wir leben ja nicht mehr 1950. https://www.merkur.de/wirtschaft/experte-fordert-konkrete-rentenreform-witwenrente-abschaffen-und-rentenalter-anheben-zr-93869566.html

Wäre höchste Zeit. Schließlich wurde für diese Sonderlocke niemals auch nur ein einziger Cent Rentenbeitrag gezahlt. Geht aber dann nur ibn Stufen und zieht sich hin. Dann bei Bedürftigkeit eben Sozialhilfe, wie bei allen anderen auch. Gleiches gilt aber auch für Männer, also auch die WitweRrente :-)
Schadeam 21.08.2025 | 04:56
Und wenn die junge Frau wieder heiratet oder wegen des eigenen Verdienstes gar nichts von der Witwenrente hat? Wäre halt eine Wette auf lange Anspruchdauern.
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