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Experten-Antwort

freiwillige Beitragszahlung bei Sperrzeit ALG I

von ganymed28.03.2011 | 11:43
2788 Ansichten
5 Antworten

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Nach Ablauf meiner Altersteilzeit habe ich einen Antrag auf Vorgezogene Rente mit 60 Jahren gestellt, diesen jedoch zurückgezogen, da ich mit den Kürzungen nicht einverstanden war. Ich habe mich bei der Agentur als arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf ALG I gestellt. Die Agentur hat den Antrag zwar bewilligt, jedoch mit Sperrzeit von 12 Wochen (Widerspruch wurde eingelegt!). Kann ich jetzt zur Sicherung der Rentenanwartschaft freiwillige Beiträge für die (evtl. später aufgrund des Widerspruchsverfahren aufgehobene) Sperrzeit zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ganymed,

natürlich können Sie auf Antrag freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Für das Jahr 2010 muss der Antrag noch bis zum 31.03.2011 gestellt werden.

Das Formular finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/01_versicherung/V0060.html?nn=28150

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4 Antworten

B´sonam 28.03.2011 | 12:53
Hallo ganymed, was mich an dem Sachverhalt noch interessiert sind folgende Punkte : 1.) Haben sie sich nicht bereits VOR Abschluss des Alterteilzeitvertrages nach der anschließenden Rentenhöhe erkundigt ? 2.) Wie haben sie Ihren Widerspruch gegen die Sperrzeit begründet ? Danke
ganymedam 28.03.2011 | 15:44
Hallo, zu 1. Es kam bei der Rentenfestsetzung ein anderer Betrag heraus, als nach den Rentenauskunftszwischenmitteilungen. zu 2. mit Hinweis auf das Urteil des BSGh vom 21.7.2009 : Es war beabsichtigt, nach Ablauf der Altersteilzeit in Rente zu gehen. Das ist ein entschuldbarer Grund für die eigene Kündigung. Eine Sperrzeit würde den Regelungen der Alterszeit zuwiderlaufen.
Tinaam 28.03.2011 | 16:11
Sie vergleichen jetzt aber nicht mit der Rentenauskunft, die auf Berufstätigkeit bis zum 65. Lebensjahr basierte?
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