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Freiwillige Beitragszahlung (Rentenminderung)

von Ludwig11.02.2007 | 12:56
2389 Ansichten
6 Antworten
Hallo, bin 53 habe 38 Jahre Beitragsjahre bei der Rentenversicherung und möchte bis zum Renteneintrittsalter den Mindestbeitrag von 78 Euro monatlich als Freiwillige Zahlung leisten. Meine Frage ist: enstehen Nachteile bei der zu erwartenden Rentenhöhe durch freiwillige Zahlung.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.02.2007 | 11:57

KSC liegt soweit richtig, bis auf den Umstand, dass 2007 die Höhe des freiwilligen Mindestbeitrags 79,60 Euro beträgt.

Im Regelfall ist man bis zum 31.03 des laufenden Jahres dazu berechtigt, für unbelegte Kalendermonate des Vorjahres freiwillige Beiträge nachzuentrichten.

Details hierzu sowie die Möglichkeit dadurch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM Rente aufrecht zu erhalten, kann man Ihnen in einer Auskunfts- und Beratungsstelle gerne erklären.

MfG

5 Antworten

KSCam 11.02.2007 | 15:12
mit jedem Jahr Mindestbeitrag steigern Sie Ihre derzeitige Monatsrente (Altersrente) um ca 4,25 Euro.
Schiko.am 11.02.2007 | 16:28
Wieder dazugelernt. Wußte gar nicht, dass neben pflichtbeiträgen auch noch freiwillige beiträge gezahlt werden können. Danke!
Schäuble Mißfelder Raffelhüschen 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 11.02.2007 | 17:10
Schikos Einwand ist nicht von der Hand zu weisen. Parallel zu Pflichtbeiträgen dürfen keine freiwilligen Beiträge entrichtet werden. Sollten Sie hingegen zur Zeit keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben und auch nicht versicherungsfrei im Sinne des § 5 SGB VI (Sozialgesetzbuch) sein, können Sie freiwillige Beiträge entrichten - Bandbreite Mindest- bis Höchstbeitrag. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18778/SharedDo… Einige Punkte würde ich sicherheitshalber aber noch beachten! Für den Fall, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet sein könnte oder Ihr Versicherungskonto umfangreiche beitragslose Zeiten enthält, sollten Sie sich wegen der evtl. negativen Auswirkungen von niedrigen Beiträgen auf die Anrechnungszeiten sowie auf die Zurechnungszeit lieber in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen (ggf. Probeberechnungen anfertigen lassen). Bei der Renditeberechnung berücksichtigen Sie unbedingt auch noch die hehren Absichten der im Vorspann genanten Herren. Ihr Rentenbeginn liegt nach dem Jahr 2010. Spätestens da gerät die gesetzliche Rentenversicherung in schweres Fahrwasser. Aber für alle Probleme gibt es ja eine Lösung. Diese sieht für die Gesetzliche RV wie folgt aus: Die Rente am St.-Nimmerleinstag ist von der Politik schon fest ins Visier genommen. Siehe: http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutsch… und http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/507428.html… Es grüßt Sie Ihr Amadé und die Freunde der Altersrente mit 70
KSCam 11.02.2007 | 18:17
Ludwig hat nicht ausgesagt, dass er pflichtversichert sei.
betham 05.03.2007 | 14:33
Hallo, ich bin leider krank und habe die Eu-Rente beantragt. Noch keine Entscheidung. Habe festgestellt, daß mir noch fast 2 Jahre fehlen, sollte der Antrag abgelehnt werden. Arbeiten kann ich nicht mehr, Alg-ausgesteuert, kann ich freiwillige Beiträge zahlen um die wichtigen 35 Jahre vollzubekommen? Wenn ja, wie hoch ist der Beitrag? Vielen Dank Beth
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