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Freiwillige Beitragszahlung um Riester direkt förderfähig zu bleiben

von Herr Richter19.11.2013 | 12:22
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Experten, meine Frau hatte bis Ende Oktober einen Minijob und freiwillig die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt. Seit November ist Sie aus familiären Gründen nun Hausfrau. Die Beiträge werden nun nicht mehr gezahlt. Wie wirkt sich das auf die direkte Riesterförderung aus? Ich selber habe keinen Riestervertrag da ich genug andere Vorsorgeverträge habe. Somit entfällt die indirekte Fördermöglichkeit, richtig? Gibt es die Möglichkeit die Beiträge privat weiter zu zahlen um die direkte Förderung und alle anderen Leistungen zu behalten? Wie hoch müßte der Beitrag sein? Welche Formulare müssen eingereicht werden und bis zu welchem Zeitpunkt? Vielen Dank und Grüße aus Leipzig

2 Antworten

-am 19.11.2013 | 15:13
Hallo Herr Richter, wie Sie richtig festgestellt haben, war die bisherige unmittelbare Zulagenberechtigung für die Riesterrente Ihrer Frau an den Minijob mit Zuzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen geknüpft, weil diese als Pflichtbeiträge gelten. Diese Zulagenberechtigung wird dementsprechend 2014 nicht mehr bestehen und kann auch durch eine freiwillige Beitragszahlung (ohne Minijob) zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht aufrecht erhalten werden. Freiwillige Beiträge haben in den meisten Fällen ausschliesslich Einfluss auf spätere Altersrentenansprüche. Die Riesterrentenberechtigung ist an eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft. Sollten Sie als Ehepartner rentenversicherungspflichtig beschäftigt sein, würde Ihre Frau mittelbar berechtigt sein, hätte aber zur Folge, dass Sie auch einen Riesterrentenvertrag bedienen müssten, was Sie aber verneint bzw. ausgeschlossen haben. Nähere Informationen und zu Riester und zur Altersvorsorge gibt es auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe unter dem Stichwort PROSA. Mit freundlichen Grüßen
Herr Richteram 20.11.2013 | 18:37
Vielen Dank für die ausführliche Information. Ich habe noch einmal nachgeschaut. Meine Frau müsste noch 2014 unmittelbar förderfähig bleiben, da unser Kind erst Mitte 2014 3 Jahre alt wird,richtig? Ab wann müßte ich einen Riestervertrag abschliessen damit meine Frau mittelbar förderfähig bleibt? Am 3. Geburtstag unseres Kindes oder 2015? Würde dann Wohnriester Bausparer nutzen wollen, geht das? Wenn ich bei meinem Riestervertrag dann die volle Förderung nicht nutze entstehen meiner Frau dann Nachteile in Ihrer Förderung? Bzw.sind die Förderungen voneinander abhänging? Vielen Dank
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