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Experten-Antwort

freiwillige Beitragszahlung während Arbeitslosigkeit

von Anonym29.08.2025 | 06:11
696 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich habe mal eine Frage. Kann man während des Bezuges von ALG 1 freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, auch wenn man durch die Meldung der Agentur für Arbeit Anrechnungszeiten bekommt bei der DRV?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2025 | 07:50

Hallo,

während des Bezuges von Alg I werden regelmäßig Pflichtbeiträge entrichtet, daher ist eine freiwillige Versicherung für solche Zeiten ausgeschlossen.

Für Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Pflichtbeitrag/Leistungsbezug können freiwillige Beiträge entrichtet werden, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird.

4 Antworten

Mondkindam 29.08.2025 | 06:29
Neben dem Bezuges von ALG 1 können Sie keine laufenden freiwilligen Beiträge zahlen, der ALG 1-Bezug ist eine Pflichtbeitragszeit.
Volkeram 29.08.2025 | 06:56
Nein
KSCam 29.08.2025 | 07:31
Die ALG 1 Zeit ist eine Pflichtbeitragszeit ( keine Anrechnungszeit), deshalb können Sie parallel keine freiwilligen Beiträge leisten.
xyzam 29.08.2025 | 08:07
Nein, BEITRÄGE durch freiwillige Versicherung sind nicht möglich. Sie können, falls die Voraussetzungen erfüllt sind ggf. Nachzahlungen für nicht angerechnete Ausbildungszeiten oder einen Rentenminderungsausgleich machen, um freiwillige Einzahlungen zu leisten.
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