Hallo Helmut Arnold,
wie Sie bereits richtig angegeben haben, wurden und werden Beitragszeiten aufgrund freiwilliger Versicherung bei der Wartezeit von 45 Jahren nicht mitgerechnet. Auch im vorliegenden Gesetzentwurf ist keine Änderung diesbezüglich enthalten. Freiwillige Beiträge zählen bei allen anderen Wartezeiten mit.
Ein Grund hierfür ist in den Gesetzesbegründungen nicht enthalten. An Vermutungen, warum dies so ist, wollen wir uns nicht beteiligen.