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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlungen

von Helmut Arnold19.03.2014 | 18:15
1801 Ansichten
9 Antworten

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Warum werden die Jahr in den ich als Selbstständiger freiwillige Beiträge gezahlt habe bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren nicht berücksichtigt? Dies entspricht nicht den Grundsätzen der Gleichberechtigung. Ich kann zwar mit 63 in Rente gehen aber mit 9% Abschlag. 48 Jahre und 4 Monate habe ich dann in die Rentenkasse einbezahlt, davon 11 Jahre und 11Monate als Selbstständiger.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helmut Arnold,

wie Sie bereits richtig angegeben haben, wurden und werden Beitragszeiten aufgrund freiwilliger Versicherung bei der Wartezeit von 45 Jahren nicht mitgerechnet. Auch im vorliegenden Gesetzentwurf ist keine Änderung diesbezüglich enthalten. Freiwillige Beiträge zählen bei allen anderen Wartezeiten mit.

Ein Grund hierfür ist in den Gesetzesbegründungen nicht enthalten. An Vermutungen, warum dies so ist, wollen wir uns nicht beteiligen.

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8 Antworten

KSCam 19.03.2014 | 19:53
Das fragen Sie am besten Ihren Bundestagsabgeordneten, der sitzt im Bundestag und stimmt im Mai/Juni über das neue Gesetz ab. Die Verwaltung=DRV setzt nur das um, was die Politik an Vorgaben macht. Wenn es um die Gerechtigkeit dieser 45 Jahre geht, gäbe es einige Fragen zu stellen. Aber bitte in der politischen Diskussion mit den Politikern und nicht hier im Forum.
W*lfgangam 19.03.2014 | 21:11
Hallo Helmut Arnold, Pflichtbeiträge hatten schon immer eine besondere Qualität. Deswegen ist es Selbstständigen auch freigestellt, sich der Pflichtversicherung auf Antrag zu 'unterwerfen', um alle damit verbunden Vorteile zu erhalten. Hingegen freiwillige Beiträge, tja ...kann ich jederzeit raus, mein Einkommen (wie bei Pflichtbeiträgen) ist nicht maßgebend, das Mindestniveau reicht schon. Ein paar kleine Vorteile sind damit ja auch verbunden (35 Versicherungsjahre, ggf. weitere EM-Schutz), sonst würde ein Selbstständiger doch nicht mal auf die Idee kommen, freiwillige Beiträge bei garantiert niedriger Rendite in die DRV zu pumpen - und sobald das Sicherungsziel erreicht: Einstellung der freiwilligen Versicherung. Übrigens, die freiwilligen Beiträge zählen schon nicht bei der aktuell geltenden abschlagsfreien Rente ab 65, wo waren Ihre Anmerkungen bei Einführung diese Rente? Gruß w. ...Gleichberechtigung? Ja, unter Pflichtversicherten, 11 Jahre und 11 Monate haben Sie sich dem entzogen (wobei ich die damalige Beratung zur freiw. Versicherung gar nicht kritisieren will, sie war unter den damaligen Umständen sicher richtig!)
Konrad Schießlam 19.03.2014 | 22:51
Weil das neue Gesetz nicht vorsieht, das Zahlungen von freiwilligen Beiträgen bei diesem Thema einfach nicht berücksichtigt werden, was ich auch für richtig halte. Auch dies ist doch eine allgemeine Frage, hat mir der wirklichen Politik nichts zu tun. Hinweise, fragen sie doch ihren Abgeordneten sind überflüssig wie ein Kropf die haben doch wirklich keine Ahnung. MfG.
Konrad Schießlam 19.03.2014 | 22:51
Weil das neue Gesetz nicht vorsieht, das Zahlungen von freiwilligen Beiträgen bei diesem Thema einfach nicht berücksichtigt werden, was ich auch für richtig halte. Auch dies ist doch eine allgemeine Frage, hat mir der wirklichen Politik nichts zu tun. Hinweise, fragen sie doch ihren Abgeordneten sind überflüssig wie ein Kropf die haben doch wirklich keine Ahnung. MfG.
GroKoam 20.03.2014 | 09:18
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Warum werden die Jahr in den ich als Selbstständiger freiwillige Beiträge gezahlt habe bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren nicht berücksichtigt? Dies entspricht nicht den Grundsätzen der Gleichberechtigung. Ich kann zwar mit 63 in Rente gehen aber mit 9% Abschlag. 48 Jahre und 4 Monate habe ich dann in die Rentenkasse einbezahlt, davon 11 Jahre und 11Monate als Selbstständiger.
Weil das neue Gesetz nicht vorsieht, das Zahlungen von freiwilligen Beiträgen bei diesem Thema einfach nicht berücksichtigt werden, was ich auch für richtig halte. Auch dies ist doch eine allgemeine Frage, hat mir der wirklichen Politik nichts zu tun. Hinweise, fragen sie doch ihren Abgeordneten sind überflüssig wie ein Kropf die haben doch wirklich keine Ahnung. MfG.
Na Konni wieder Tremor?
W*lfgangam 20.03.2014 | 19:47
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, finde ich auch. Die erste 45-Regelung stellt ja noch auf abschlagsfreie Rente ALO/ATZ ab 60ff. ab. Da nun deutlich mehr Spielraum ist (65/67) sollte das durch eine 50-er Regelung ersetzt werden - ist einfach runder. Da sich aber der Deutsche als solcher schon lange vorher zu Tode jammert, ist die rein plakative "45" für die DRV auch als entlastende Maßnahme zu sehen ;-) Gruß w.
helga koppeelam 06.04.2014 | 21:23
helga koppeelam 06.04.2014 | 21:59
Genau diese beschriebene Situation von Hr. Arnold betrifft mich auch. Meiner Meinung ist dies für mich als langjährige Versicherte ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Sieht hier jemand Chancen im Klageverfahren auf Erfolg? Frau Hasselfeldt CSU plant Prüfklausel wg. Ungerechtigkeit zur Anrechnung der Arbeitslosenzeiten. Freue mich auf Antworten,koppeel
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