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Experten-Antwort

freiwillige Beitragszahlungen

von Zarthy17.11.2022 | 09:22
99 Ansichten
2 Antworten
Besteht die Möglichkeit in einer einkommensfreien Zeit freiwillig Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen, um einen Rentenpunkt zu erwerben? Folgender Sachverhalt: Ein Mitarbeitender verlässt das Unternehmen mit 58 Jahren und geht 2 Jahre in die Brückenarbeitslosigkeit. Der AG gleicht die Abschläge durch V0210 aus und der Mitarbeitende kann die Rente mit 63 antreten. Für die Zeit von 60 - 63 erhält er eine Abfindung, die mit Ausscheidung aus dem Unternehmen gezahlt wird. Nun zwei Fragen: Wird sich die einkommensfreie Zeit schädliche auf die tatsächliche Rente auswirken? Falls ja, besteht in dieser Zeit die Möglichkeit freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2022 | 09:35

Hallo Zarthy

zur Frage 1:

Ja, wirkt sich schädlich (oder besser fromuliert nicht positiv) aus. Zum Einen fehlen in den Jahren natürlich Rentenzeiten und Beiträge, also kein weiterer Rentenaufbau in dieser Zeit, zum Anderen gibt es im Rahmen der Rentenberechnung einen Durchschnittswert (fachlich Gesamtleistungswert, besser verständlich unter Lebensarbeitsdurchschnittswert), welcher durch Lücken (also Zeiten ohne irgendwelche Rentenzeiten) minimal negativ beeinflusst wird.

In Summe sollten sich die nicht positiven Auswirkungen im kleinen Rahmen bewegen, da Rente eine Lebensleistung ist und das bisherige Leben (vermutlich ü 40 Jahre) ja unverändert bestehen bleibt.

zur Frage 2:

Ja, das geht. Aber nur, wenn in diesen unbelegten Zeiten wirklich keine Rentenzeit vorliegt. Wird zB noch ein Minijob mit Rentenbeitragszahlung ausgeübt, dann ist für eine zeitgleiche freiwillige Beitragszahlung kein Raum mehr.

FAZIT und HINWEIS:

Bitte gerne mal eine konkrete, individuelle Rentenberatung in Anspruch nehmen. Ich sehe hier ggf auch Beratungs-, Informationsbedarf zum Thema Erwerbsminderungsschutz zw. dem 62.-63. Lebensjahr.

TIPP:

Die Einzahlung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ist in diesem Jahr (2022) etwas günstiger/lukrativer als im nächsten Jahr. Evtl. noch bis Jahresende aktiv werden.

1 Antworten

Klugpuperam 17.11.2022 | 09:26
Die Lücke wirkt sich nicht rentensteigernd aus. Es besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten. Idealerweise beraten lassen und anschließend den V0060 ausfüllen (lassen).
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