Hallo Zarthy
zur Frage 1:
Ja, wirkt sich schädlich (oder besser fromuliert nicht positiv) aus. Zum Einen fehlen in den Jahren natürlich Rentenzeiten und Beiträge, also kein weiterer Rentenaufbau in dieser Zeit, zum Anderen gibt es im Rahmen der Rentenberechnung einen Durchschnittswert (fachlich Gesamtleistungswert, besser verständlich unter Lebensarbeitsdurchschnittswert), welcher durch Lücken (also Zeiten ohne irgendwelche Rentenzeiten) minimal negativ beeinflusst wird.
In Summe sollten sich die nicht positiven Auswirkungen im kleinen Rahmen bewegen, da Rente eine Lebensleistung ist und das bisherige Leben (vermutlich ü 40 Jahre) ja unverändert bestehen bleibt.
zur Frage 2:
Ja, das geht. Aber nur, wenn in diesen unbelegten Zeiten wirklich keine Rentenzeit vorliegt. Wird zB noch ein Minijob mit Rentenbeitragszahlung ausgeübt, dann ist für eine zeitgleiche freiwillige Beitragszahlung kein Raum mehr.
FAZIT und HINWEIS:
Bitte gerne mal eine konkrete, individuelle Rentenberatung in Anspruch nehmen. Ich sehe hier ggf auch Beratungs-, Informationsbedarf zum Thema Erwerbsminderungsschutz zw. dem 62.-63. Lebensjahr.
TIPP:
Die Einzahlung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ist in diesem Jahr (2022) etwas günstiger/lukrativer als im nächsten Jahr. Evtl. noch bis Jahresende aktiv werden.
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