Hallo Birte,
für Monate, in denen Sie nicht versicherungspflichtig sind, können Sie freiwillige Beiträge in beliebiger Höhe zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag zahlen.
Sie können dabei entweder am Abbuchungsverfahren teilnehmen (= Abbuchung des monatlichen (Höchst-)Beitrags von Ihrem Konto) oder die Beiträge selbst überweisen. Dabei ist die Überweisung des Gesamtbeitrags für ein Jahr möglich (= 12 (Höchst-)Beiträge). Bei der Überweisung müssen Sie aber beachten, dass die Zahlung nur bis zum 31.3. des Folgejahres möglich ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung