Hallo Piet,
aufgrund des Ausschlusses einer freiwilligen Versicherung für Zeiten, in denen bereits Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, ist es leider nicht möglich, die Pflichtbeiträge aus dem Minijob mit freiwilligen Beiträgen „aufzustocken“. Um dennoch die zu erwartende Rente mit eigenen Beiträgen zu erhöhen, bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Hier wären exemplarisch insbesondere folgende zu nennen:
- Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob und damit Aufleben der Berechtigung zur freiwilligen Beitragszahlung (für die Zukunft),
- Versicherungspflicht auf Antrag für eine (ggf. weiterhin bestehende) selbständige Tätigkeit,
- Nachzahlung für Zeiten einer schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden,
- Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung (Abschläge)
Zu den konkreten Voraussetzungen und die jeweiligen Vor- und Nachteile dieser Optionen sollten Sie sich im Vorfeld jedoch unbedingt individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.
Um bereits vorab weitere Informationen zu den aufgezeigten Möglichkeiten der Beitragszahlung zu erhalten empfehle ich folgende Informationen:
Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“
Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“
Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“
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