Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge zum Jahreswechsel - Zählt Tag des Antrags/Bescheids oder Tag der Überweisung für Mindestbeitrag?

von Max28.12.2023 | 15:10
189 Ansichten
3 Antworten
Ich möchte für einige Monate in 2023 freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen. Ich möchte pro Monat lediglich den Mindestbeitrag zahlen. Ich habe dies im Dezember 2023 beantragt und auch im Dezember 2023 den Bescheid bekommen, mit dem ich für die freiwilligen Beiträge zugelassen wurde. Ich möchte die Beiträge per Überweisung zahlen. Per Bescheid wurde ich aufgefordert pro Monat den Mindestbeitrag von 96,72 Euro zu zahlen. Ich werde die Beiträge allerdings erst im Januar 2024 überweisen können. Kann ich dann, da ich den Bescheid ja schon 2023 bekommen habe, wie im Bescheid angegeben den Mindestbeitrag von 96,72 pro Monat zahlen? Oder muss ich, weil ich erst 2024 überweise, dann den Mindestbeitrag zahlen, der ab 2024 gilt (100,07 Euro pro Monat)? Falls letzteres der Fall ist, kann ich dann einfach so in der Überweisung den Betrag auf 100,07 Euro pro Monat anpassen obwohl im Bescheid 96,72 Euro vermerkt ist oder muss ich vorher nochmal mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und mitteilen bzw. (erneut) beantragen, dass ich jetzt 100,07 Euro zahlen muss?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.12.2023 | 17:03

Hallo Max,

 

die eigentlich ab 01.01.2024 gültigen höheren Beiträge finden keine Anwendung, wenn die spätere Zahlung der Beiträge aus der Verfahrensdauer beim Rentenversicherungsträger resultiert. Sie haben hier daher die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist (regelmäßig drei Monate) freiwillige Beiträge noch nach den Werten entrichten, die im Zeitpunkt des Antrags galten.

 


 

2 Antworten

Xaver am 28.12.2023 | 16:33
Nachdem Sie den Antrag auf Zahlung der freiwilligen Beiträge im Jahr 2023 gestellt haben, können Sie - auch bei einer Überweisung im Jahr 2024 - den Mindestbeitrag von 96,72 Euro zahlen. Maßgeblich ist das Datum des Antrags.
Maxam 28.12.2023 | 16:34
"Ich habe dies im Dezember 2023 beantragt und auch im Dezember 2023 den Bescheid bekommen, mit dem ich für die freiwilligen Beiträge zugelassen wurde." Glückwunsch! Ich warte schon bald ein ganzes Jahr darauf das ich eine Antwort auf meinen Antrag V0080 bekomme um nachzahlen zu können, aber es passiert einfach nichts. Wie haben Sie das gemacht das Sie so schnell eine Antwort bekommen haben ? Haben Sie den Antrag Online oder schriftlich per Post gestellt ? Zu Ihrer Frage: Bis 31.03.2024 können Sie noch einen Antrag stellen um Beiträge für das Jahr 2023 nachzuzahlen und zahlen dann auch nur den Mindestbeitrag der in 2023 galt, also 96,72 Euro pro Monat. Es zählt der Zeitpunkt der Antragstellung als Zahlungsdatum mit den entsprechenden Werten, auch wenn die Antwort der DRV erst sehr viel später kommt. Wenn die DRV sich lange Zeit lässt, dann wird das nicht zu Ihrem Nachteil. Nach der Antwort der DRV hat man glaube ich in der Regel drei Monate Zeit den Beitrag dann zu zahlen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026