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Experten-Antwort

Freiwillige einmalige Einzahlung in die Rente

von Gunther06.09.2017 | 20:00
512 Ansichten
4 Antworten

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Ich scheide Ende des Jahres aus meiner Firma per Abfindung aus. Die Abfindung wird im Jan 2018 bezahlt. Von dieser Abfindung zahle ich einen großen Teil freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, um meinen Abschlag etwas auszugleichen, wenn ich früher in Rente gehe. Nun habe ich von Kollegen gehört, die das gleiche vorhaben, dass Sie Information bekommen haben, dass sich zwar die Rente durch diese Einzahlung etwas erhöht, aber dass das nur für den Kollegen selbst gilt. Wenn er stirbt, dann wird dieses Geld anscheinend nicht bei der Witwenrente berücksichtigt. Mir erscheint das etwas unlogisch. Im Internet habe ich dazu nichts gefunden. Kann mir hier jemand sagen ob das ein Gerücht ist oder ob das stimmt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gunther,

durch die Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung werden Entgeltpunkte erworben, die natürlich für jeden Rentenanspruch berücksichtigt werden. Somit selbstverständlich auch bei einer Witwenrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 06.09.2017 | 20:54
Logisch dass Sie zu diesem Stammtischgeschwätz nichts im Netz finden Ist ja auch Nonsens was Sie gehört haben. Aus dem mehr an Entgeltpunkten die man nachkauft, erhält die Witwe natürlich auch ihre 60 oder 55% Witwenrente.
Fortitude oneam 06.09.2017 | 22:56
Hallo Gunther, oder meinten Sie Günther? Was die lieben Kollegen sagen und meinen, kann stimmen muss aber nicht. Es ist schade das Sie sich von Ihrer Firma verabschieden, aber wenigstens bekommen Sie eine Abfindung. Je nachdem wie lange Sie im Unternehmen beschäftigt waren, erhalten Sie 100.000 Euro bis 150.000 Euro. An Ihrer Stelle würde ich das Geld auf ein Tagesgeldkonto parken. Ich zumindest habe es so gemacht. Ich kann dem Statement von User KSC zustimmen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Guntheram 07.09.2017 | 13:22
vielen Dank an alle für die Tipps und Anregungen
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