Hallo Ex-Selbstständiger,
Sie benötigen eine sogenannte „Besondere Rentenauskunft“ aus der die Höhe der notwendigen Ausgleichszahlung einer Rentenminderung hervorgeht. Hierfür benötigen Sie die Formulare V0210, V0300 sowie ggf. V0211, wobei nur die beiden erstgenannten notwendig sind.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eingezahlte Beiträge nicht erstattet werden, auch wenn es zu einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente wegen Alters überhaupt nicht kommt, also keine Rentenminderung vorliegt. Die Beiträge sind nicht nutzlos entrichtet. Sie werden in vollem Umfang bei der Rentenberechnung als Zuschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt; wirken sich somit rentensteigernd aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung