Hallo KaPi,
ja, die Zahlung freiwilliger Beiträge ist prinzipiell auch während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente möglich. Allerdings wäre hier zu beachten, dass in Ihrer Erwerbsminderungsrente bereits beitragsfreie Zurechnungszeiten enthalten sind, welche in einer nachfolgenden Altersrente (ebenfalls rentensteigernd) als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Diese könnten dann die Rendite der freiwilligen Beitragszahlung schmälern. Sie sollten sich daher vor einer evtl. Zahlung freiwilliger Beiträge unbedingt individuell unter Berücksichtigung Ihres persönlichen Versicherungskontos von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Anhand einer Proberechnung können Sie dann entscheiden, ob sich die Zahlung freiwilliger Beiträge für Sie tatsächlich lohnt.
Weitere, ausführliche Informationen zum Thema freiwillige Beiträge und wie Sie diese zahlen können erhalten auch Sie auch in der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=7 herunterladen können.
Im Geegensatz zu @fragende2 teilen Sie ja jedenfalls Ihr Geburtsjahr und den Beginn der EM-Rente mit. Daraus kann man ableiten, dass die Zurechnungszeit für Sie spätestens im AUG 2016 abgelaufen ist. Das bedeutet, dass eventuell noch zu zahlende Beiträge für 2021 und 2022 jedenfalls nicht mit der Zurechnungszeit zusammentreffen und sich die Beitragszahlung ohne Einbußen auswirken kann.
grins, daran dachte ich auch als ich die Expertenantwort gelesen habe.
Aber an der Probeberechnung wird der Kunde doch nicht vorbei kommen, weil sich auch andere "Berechnungsparameter in den 27 Jahren seit Beginn seiner EM Rente geändert haben dürften.....da gingen ja seither "Hunderte von Änderungen" ins Land.
Ja, das sehe ich auch so. Da könnte er @fragende2 ja gleich mitnehmen.
Vielleicht nimmt er auch noch einen @bestandsrentner mit und will die ZZ bis 65+; aber nein, dann hat er ja wieder ein Problem mehr weil dann die freiwilligen Beiträge mit dieser ZZ kollidieren.grins, daran dachte ich auch als ich die Expertenantwort gelesen habe. Aber an der Probeberechnung wird der Kunde doch nicht vorbei kommen, weil sich auch andere "Berechnungsparameter in den 27 Jahren seit Beginn seiner EM Rente geändert haben dürften.....da gingen ja seither "Hunderte von Änderungen" ins Land.Ja, das sehe ich auch so. Da könnte er @fragende2 ja gleich mitnehmen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.