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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

von KaPi22.02.2022 | 09:02
1336 Ansichten
5 Antworten
Seit 1995 beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund einer chronischen Erkrankung. Ich bin 1959 geboren und der Zeitpunkt der Altersrente ist nicht mehr weit! Besteht die Möglichkeit meine Altersrente durch freiwillige Beitragszahlung zu steigern? Bspw. beträgt 2022 der Höchstbeitrag 15.735,60 was einer Erhöhung der Regelaltersrente von 74,36 (Stand heute) entspricht. Trifft das auch auf mich zu, obwohl ich ja schon lange berentet bin? Wie gehe ich vor, wenn ich sowohl für 2021 (bis Ende März), als auch in 2022 den Höchstbetrag einzahlen will - Formblatt...?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.02.2022 | 10:19

Hallo KaPi,

ja, die Zahlung freiwilliger Beiträge ist prinzipiell auch während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente möglich. Allerdings wäre hier zu beachten, dass in Ihrer Erwerbsminderungsrente bereits beitragsfreie Zurechnungszeiten enthalten sind, welche in einer nachfolgenden Altersrente (ebenfalls rentensteigernd) als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Diese könnten dann die Rendite der freiwilligen Beitragszahlung schmälern. Sie sollten sich daher vor einer evtl. Zahlung freiwilliger Beiträge unbedingt individuell unter Berücksichtigung Ihres persönlichen Versicherungskontos von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Anhand einer Proberechnung können Sie dann entscheiden, ob sich die Zahlung freiwilliger Beiträge für Sie tatsächlich lohnt.

Weitere, ausführliche Informationen zum Thema freiwillige Beiträge und wie Sie diese zahlen können erhalten auch Sie auch in der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=7 herunterladen können.

4 Antworten

Jonnyam 22.02.2022 | 13:11
Im Geegensatz zu @fragende2 teilen Sie ja jedenfalls Ihr Geburtsjahr und den Beginn der EM-Rente mit. Daraus kann man ableiten, dass die Zurechnungszeit für Sie spätestens im AUG 2016 abgelaufen ist. Das bedeutet, dass eventuell noch zu zahlende Beiträge für 2021 und 2022 jedenfalls nicht mit der Zurechnungszeit zusammentreffen und sich die Beitragszahlung ohne Einbußen auswirken kann.
Schadeam 22.02.2022 | 13:27
Jonny schrieb

Im Geegensatz zu @fragende2 teilen Sie ja jedenfalls Ihr Geburtsjahr und den Beginn der EM-Rente mit. Daraus kann man ableiten, dass die Zurechnungszeit für Sie spätestens im AUG 2016 abgelaufen ist. Das bedeutet, dass eventuell noch zu zahlende Beiträge für 2021 und 2022 jedenfalls nicht mit der Zurechnungszeit zusammentreffen und sich die Beitragszahlung ohne Einbußen auswirken kann.

grins, daran dachte ich auch als ich die Expertenantwort gelesen habe. Aber an der Probeberechnung wird der Kunde doch nicht vorbei kommen, weil sich auch andere "Berechnungsparameter in den 27 Jahren seit Beginn seiner EM Rente geändert haben dürften.....da gingen ja seither "Hunderte von Änderungen" ins Land.
Schadeam 22.02.2022 | 14:41
Jonny schrieb

Ja, das sehe ich auch so. Da könnte er @fragende2 ja gleich mitnehmen.

grins, daran dachte ich auch als ich die Expertenantwort gelesen habe. Aber an der Probeberechnung wird der Kunde doch nicht vorbei kommen, weil sich auch andere "Berechnungsparameter in den 27 Jahren seit Beginn seiner EM Rente geändert haben dürften.....da gingen ja seither "Hunderte von Änderungen" ins Land.
Ja, das sehe ich auch so. Da könnte er @fragende2 ja gleich mitnehmen.
Vielleicht nimmt er auch noch einen @bestandsrentner mit und will die ZZ bis 65+; aber nein, dann hat er ja wieder ein Problem mehr weil dann die freiwilligen Beiträge mit dieser ZZ kollidieren.
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