Hallo, Modersohn,
grds. ist es möglich die zusätzlichen Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerrechtlich geltend zu machen. In wie weit dies Auswirkungen auf Ihre individuelle Situation haben wird, können Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Die DRV kann dazu keine Aussagen treffen.
Wenn Sie Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen leisten wollen ist ein Antragsverfahren notwendig. Informieren Sie sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid aus dem hervorgeht, wohin (Bankverbindung) und unter welchem Aktenzeichen Sie die Zahlung tätigen müssen. Der Einzahlungsbeleg ist ein Nachweis zur Vorlage bei der Steuererklärung.