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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung - Beleg?

von Modersohn27.12.2019 | 08:18
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10 Antworten

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Wenn ich eine freiwillige Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen mache, dann kann ich diese steuerlich geltend machen. Schickt mir die DRV dafür unaufgefordert einen Einzahlungsbeleg - oder wie weise ich dem Finanzamt meine Einzahlung nach?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Modersohn,

grds. ist es möglich die zusätzlichen Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerrechtlich geltend zu machen. In wie weit dies Auswirkungen auf Ihre individuelle Situation haben wird, können Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Die DRV kann dazu keine Aussagen treffen.

Wenn Sie Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen leisten wollen ist ein Antragsverfahren notwendig. Informieren Sie sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid aus dem hervorgeht, wohin (Bankverbindung) und unter welchem Aktenzeichen Sie die Zahlung tätigen müssen. Der Einzahlungsbeleg ist ein Nachweis zur Vorlage bei der Steuererklärung.

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9 Antworten

Modersohnam 27.12.2019 | 11:58
Danke. Vielleicht hätte ich klarer herausstellen sollen, dass die Zahlung vor wenigen Tagen bereits erfolgt ist und schon verbucht sein müsste. Dann werde ich den neuen Bescheid abwarten.
Schadeam 27.12.2019 | 11:19
Und sobald die Einzahlung bei der DRV verbucht ist, erhalten Sie einen erneuten Bescheid - den sollte das Finanzamt ebenso wie Ihren Einzahlungsbeleg als Nachweis für die Zahlung akzeptieren.
Schadeam 27.12.2019 | 12:13
.....ein paar Tage/ wenige Wochen Bearbeitungszeit müssen Sie der DRV schon lassen. Den Zahlungsnachweis (Einzahlungsbeleg/Kontoauszug) haben Sie doch.
Memyselfam 29.12.2019 | 12:51
Welchen Bescheid bitte? Ich bekomme nur die Bestätigung, dass Einzahlungen eingegangen sind, aber keinen bescheid
Memyselfam 29.12.2019 | 12:51
Welchen Bescheid bitte? Ich bekomme nur die Bestätigung, dass Einzahlungen eingegangen sind, aber keinen bescheid
Schadeam 29.12.2019 | 16:11
Asche auf mein Haupt: Das was der Kunde bekommt ist vielleicht kein Bescheid, sondern eine "Mitteilung über eine Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (§187a SGB VI)" - so heißt das zumindest bei der DRV BaWÜ. All die "Verwaltungstheoretiker" die darin keinen Bescheid im verwaltungsrechtlichen Sinne sehen bitte ich auf Knien um Entschuldigung, dass ich vor Tagen "schlampig" formuliert habe und obige Mitteilung einen Bescheid genannt habe. Alle anderen - also der normalsterbliche Bürger - sind wohl zufrieden, weil es denen Wurst ist wie das Ding heißt. Auf jeden Fall ein Schreiben in dem steht dass am xx.xx.2019 xxxx € eingezahlt wurden.
****am 29.12.2019 | 13:56
Hallo Modersohn, Bescheinigungen für selbst eingezahlte Beiträge (freiwillige, selbst gezahlte Pflichtbeiträge + Ausgleichszahlungen) in einem Kalenderjahr( z.B. 2019) werden frühestens im Januar/Februar des Folgejahres, also 2020 erstellt und versandt. Einen "neuen Bescheid" wirst Du nicht erhalten. Im Laufe eines Kalenderjahres werden keine "Extra-Bescheinigungen" erstellt, da ja bis zum Jahresende noch Einzahlungen erfolgen könnten. Noch einen schönen Sonntag
Schadeam 29.12.2019 | 16:11
Asche auf mein Haupt: Das was der Kunde bekommt ist vielleicht kein Bescheid, sondern eine "Mitteilung über eine Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (§187a SGB VI)" - so heißt das zumindest bei der DRV BaWÜ. All die "Verwaltungstheoretiker" die darin keinen Bescheid im verwaltungsrechtlichen Sinne sehen bitte ich auf Knien um Entschuldigung, dass ich vor Tagen "schlampig" formuliert habe und obige Mitteilung einen Bescheid genannt habe. Alle anderen - also der normalsterbliche Bürger - sind wohl zufrieden, weil es denen Wurst ist wie das Ding heißt. Auf jeden Fall ein Schreiben in dem steht dass am xx.xx.2019 xxxx € eingezahlt wurden.
Modersohnam 20.01.2020 | 20:57
Meine "Mitteilung über eine Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (§187a SGB VI)" ist nach ~4 Wochen angekommen; es waren ja auch Feiertage dazwischen ... Sie ist sehr ausführlich, mehr als erwartet. Danke für die hier erhaltenen Informationen.
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