Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung - Beleg?

von Modersohn27.12.2019 | 08:18
597 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn ich eine freiwillige Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen mache, dann kann ich diese steuerlich geltend machen. Schickt mir die DRV dafür unaufgefordert einen Einzahlungsbeleg - oder wie weise ich dem Finanzamt meine Einzahlung nach?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Modersohn,

grds. ist es möglich die zusätzlichen Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerrechtlich geltend zu machen. In wie weit dies Auswirkungen auf Ihre individuelle Situation haben wird, können Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Die DRV kann dazu keine Aussagen treffen.

Wenn Sie Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen leisten wollen ist ein Antragsverfahren notwendig. Informieren Sie sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid aus dem hervorgeht, wohin (Bankverbindung) und unter welchem Aktenzeichen Sie die Zahlung tätigen müssen. Der Einzahlungsbeleg ist ein Nachweis zur Vorlage bei der Steuererklärung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Modersohnam 27.12.2019 | 11:58
Danke. Vielleicht hätte ich klarer herausstellen sollen, dass die Zahlung vor wenigen Tagen bereits erfolgt ist und schon verbucht sein müsste. Dann werde ich den neuen Bescheid abwarten.
Schadeam 27.12.2019 | 11:19
Und sobald die Einzahlung bei der DRV verbucht ist, erhalten Sie einen erneuten Bescheid - den sollte das Finanzamt ebenso wie Ihren Einzahlungsbeleg als Nachweis für die Zahlung akzeptieren.
Schadeam 27.12.2019 | 12:13
.....ein paar Tage/ wenige Wochen Bearbeitungszeit müssen Sie der DRV schon lassen. Den Zahlungsnachweis (Einzahlungsbeleg/Kontoauszug) haben Sie doch.
Memyselfam 29.12.2019 | 12:51
Welchen Bescheid bitte? Ich bekomme nur die Bestätigung, dass Einzahlungen eingegangen sind, aber keinen bescheid
Memyselfam 29.12.2019 | 12:51
Welchen Bescheid bitte? Ich bekomme nur die Bestätigung, dass Einzahlungen eingegangen sind, aber keinen bescheid
Schadeam 29.12.2019 | 16:11
Asche auf mein Haupt: Das was der Kunde bekommt ist vielleicht kein Bescheid, sondern eine "Mitteilung über eine Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (§187a SGB VI)" - so heißt das zumindest bei der DRV BaWÜ. All die "Verwaltungstheoretiker" die darin keinen Bescheid im verwaltungsrechtlichen Sinne sehen bitte ich auf Knien um Entschuldigung, dass ich vor Tagen "schlampig" formuliert habe und obige Mitteilung einen Bescheid genannt habe. Alle anderen - also der normalsterbliche Bürger - sind wohl zufrieden, weil es denen Wurst ist wie das Ding heißt. Auf jeden Fall ein Schreiben in dem steht dass am xx.xx.2019 xxxx € eingezahlt wurden.
****am 29.12.2019 | 13:56
Hallo Modersohn, Bescheinigungen für selbst eingezahlte Beiträge (freiwillige, selbst gezahlte Pflichtbeiträge + Ausgleichszahlungen) in einem Kalenderjahr( z.B. 2019) werden frühestens im Januar/Februar des Folgejahres, also 2020 erstellt und versandt. Einen "neuen Bescheid" wirst Du nicht erhalten. Im Laufe eines Kalenderjahres werden keine "Extra-Bescheinigungen" erstellt, da ja bis zum Jahresende noch Einzahlungen erfolgen könnten. Noch einen schönen Sonntag
Schadeam 29.12.2019 | 16:11
Asche auf mein Haupt: Das was der Kunde bekommt ist vielleicht kein Bescheid, sondern eine "Mitteilung über eine Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (§187a SGB VI)" - so heißt das zumindest bei der DRV BaWÜ. All die "Verwaltungstheoretiker" die darin keinen Bescheid im verwaltungsrechtlichen Sinne sehen bitte ich auf Knien um Entschuldigung, dass ich vor Tagen "schlampig" formuliert habe und obige Mitteilung einen Bescheid genannt habe. Alle anderen - also der normalsterbliche Bürger - sind wohl zufrieden, weil es denen Wurst ist wie das Ding heißt. Auf jeden Fall ein Schreiben in dem steht dass am xx.xx.2019 xxxx € eingezahlt wurden.
Modersohnam 20.01.2020 | 20:57
Meine "Mitteilung über eine Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (§187a SGB VI)" ist nach ~4 Wochen angekommen; es waren ja auch Feiertage dazwischen ... Sie ist sehr ausführlich, mehr als erwartet. Danke für die hier erhaltenen Informationen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026