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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung für Rente mit 63

von Connii05.06.2015 | 00:42
2360 Ansichten
9 Antworten
Mir fehlen 35 Monate an den 45 Jahren um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Jetzt habe ich im Forum gelesen ich könnte freiwillig den Mindestbeitrag einzahlen. Bin zur Zeit nicht berufstätig und auch nicht arbeitslos gemeldet. Ist das richtig ( bin Jahrgang 53).

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.06.2015 | 08:44

Vielen Dank an "Eumel" für die richtige Beantwortung der Anfrage bzgl. einer freiwilligen Beitragszahlung.

Experten-Antwortam 05.06.2015 | 11:35

Um die Frage endgültig zu klären, sollten sie sich tatsächlich beraten lassen.

Nur so ist eine genaue und vorallem individuelle Auskunft möglich.

7 Antworten

Die Farbe Schwarzam 05.06.2015 | 07:19
Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Mehr Voraussetzungen müssen Sie derzeit nicht erfüllen. Auf geht's!
senf-dazuam 05.06.2015 | 09:18
Hallo Connii, es käme nun auf Details an, um zu schauen, ob Sie mir freiwilligen Beiträgen für 2015, 2016 und 2017 einen Vorteil erreichen können. Sie könnten ggf. einige Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Ob sich in diesen paar Monaten der freiwillige Beitrag rechnet, ist fraglich. Lassen Sie sich doch mal eine Probeberechnung für die Rente für besonders langjährig Versicherte zum 1.12.2017 und die Regelaltersrente erstellen und vergleichen Sie die Beträge ... Leider hat Eumel Recht, dass Sie die Zahlung für 2014 "verschlafen" haben.
Eumelam 05.06.2015 | 07:40
ergänzend möchte ich noch folgendes hinzufügen: Ihnen fehlen noch 35 Monate, eine freiwillige Einzahlung ist unproblematisch. Leider haben Sie die Nachzahlungsfrist für 2014 verstreichen lassen (Einzahlung/Antragstellung bis Ende März 2015). Konkret würde das bedeuten, dass erst nach Ablauf von 35 Monaten, beginnend mit Januar 2015 die Wartezeit erst Ende November 2017 erfüllt ist ! Grds. wäre ein Rentenbeginn bei Jahrgang 1953 mit 63 Jahren + 2 Monaten möglich gewesen, dies können Sie aber nicht mehr erreichen. Eine komplette Einzahlung d. 35 Monate ist daher nicht möglich !!
Basilam 05.06.2015 | 10:34
Hallo miteinander, also ich rechne da etwas anders :-) ... freiwillige Versicherung 2014 geht nicht mehr, soweit klar. Freiwillige Beiträge 01/2015 - 11/2017 (35 Monate a ca. 85 EUR), soweit auch klar. Jahrgang 1953 = 63 + 2 Moante, soweit auch klar. Conni hat ja leider nicht angegeben wann 1953 sie geboren wurde, das wäre schon noch von Bedeutung. Nehmen wir mal an geboren im Mai 1953... Rentenbeginn (wenn 45 Jahre voll) wäre dann der 01.08.2016 (regulär) Nun sind bei Conni aber die 45 Jahre erst im November 2017 voll und das bedeutet Rentenbeginn 01.12.2017 (ohne Abschlag!) Reguläres Rentenalter (Regelaltersgrenze) = 65 + 7 Monate ( in meinem Beispiel wäre das zum 01.01.2019 wenn ich mich nicht verrechnet habe :-) ) Somit würde Conni immerhin 13 Monate früher eine ungekürzte Altersrente erhalten. 35 x 85 = knappe 3.000,00 EUR Rentenhöhe Bsp. 600,00 EUR Netto ab 01.12.2017 13 x 600 = 7800,00 EUR Nun, da hat sie doch die "Einzahlung" relativ schnell wieder raus oder wie seht ihr das? Ich hoffe, ich hab mich nicht verrechnet ;-)
Basilam 05.06.2015 | 11:22
zachy schrieb

Ohne weitere Einzahlung hat Connii ab dem 63. Lj. Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Kürzung von 9,3 %.

Ob sich der Rentenaufschub und die Zahlung von freiwilligen Beiträgen tatsächlich lohnen, wird immer ein Rechenspiel mit der Lebenserwartung als große Unbekannte sein.

Also auf zur Beratung und durchrechnen lassen.

Nun, da hat sie doch die "Einzahlung" relativ schnell wieder raus oder wie seht ihr das?
Ohne weitere Einzahlung hat Connii ab dem 63. Lj. Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Kürzung von 9,3 %. Ob sich der Rentenaufschub und die Zahlung von freiwilligen Beiträgen tatsächlich lohnen, wird immer ein Rechenspiel mit der Lebenserwartung als große Unbekannte sein. Also auf zur Beratung und durchrechnen lassen.
@Zachy Ja, dass kommt ja auch noch dazu. Und wenn wir noch mehr "input" hätten, z.B. bzgl. der KV, dann rechnet sich das Ganze auch nochmal anders. (freiw. KV oder Familienversicherung usw.) VG Basil
W*lfgangam 05.06.2015 | 19:36
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für nicht mehr anrechenbare Schulzeiten 16 - 17, wären immerhin 12 zusätzliche Monate - falls hier diese Möglichkeit besteht und damit etwas zu bewirken ist. Auch wenn da die Altersgrenze 45 für die Nachzahlungsmöglichkeit gesetzt ist, sollte man/frau diesen Joker ziehen/Antrag stellen, anschließend Widerspruch bei Ablehnung des (formlosen) Nachzahlungsantrages nach § 207 SGB 6 ...die DRV muss nämlich nachweisen können, dass es dazu rechtzeitige Informationen gegeben hat (steht eigentlich zeitnah in der Rentenauskunft drin - wenn sie denn bei der DRV aktenkundig/archiviert wäre - und da liegt der Glückspunkt, keine inhaltliche Speicherung/aller Rahmendaten der automatisierten Papierversendung, die DRV kann es nicht 'widerlegen' – die (nicht) erfolgte Information ;-)) Auszug aus den RAA: "Bestand während eines Beitrags- oder Rentenverfahrens ein Nachzahlungsrecht, auf das der Rentenversicherungsträger den Versicherten nicht hingewiesen hat, ist (im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs) eine rechtzeitige Antragstellung zu unterstellen". Die RAA zum Nachlesen: http://www.eservice-drv.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_207R4… Ich war überrascht, wie schnell das in einem laufenden Verfahren/Widerspruch per anschließendem 'Zulassungsbescheid' zur Nachzahlung seitens DRV umgesetzt worden ist (eigene RAA schein's lesen/umsetzen zu können 8-)) ...nun, gut 100 EUR mehr Netto-Rente für den Versicherten wegen der 45 Jahre - bei gerade mal 500 EUR Nachzahlung/6 Monate fehlten. Gruß w.
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