Hallo Jörg aus W,
erhalten Sie eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Altersteilrente, können Sie sich freiwillig versichern.
Freiwillige Beiträge dürfen Sie nicht zahlen, wenn Sie eine volle Altersrente bekommen und bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Wer pflichtversichert ist, darf keine freiwilligen Beiträge zahlen (siehe Beitrag von KSC).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung