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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung in die Rente

von Jörg aus W25.03.2022 | 22:30
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5 Antworten

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Hallo und guten Tag, nach Informationen auf ihrer Internetplattform ist man als vorgezogener Vollrentner ( z.B. vorgezogene Rente mit Abschlag mit 64 ohne Nebenjob ) nicht mehr Rentenversicherungspflichtig und kann dann freiwillig in die Rente einzahlen . Nach - § 5 SGB 6 - ist man erst ab erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungsfrei , dann darf man aber auch nicht mehr einzahlen ! Ich bitte um Klärung. Mit freundlichen Grüßen Jörg aus W

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jörg aus W,

erhalten Sie eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Altersteilrente, können Sie sich freiwillig versichern.

Freiwillige Beiträge dürfen Sie nicht zahlen, wenn Sie eine volle Altersrente bekommen und bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wer pflichtversichert ist, darf keine freiwilligen Beiträge zahlen (siehe Beitrag von KSC).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

besser hieram 26.03.2022 | 00:33
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
nach Informationen auf ihrer Internetplattform ist man als vorgezogener Vollrentner ( z.B. vorgezogene Rente mit Abschlag mit 64 ohne Nebenjob ) nicht mehr Rentenversicherungspflichtig
Wo steht das?, dies ist nämlich nicht mehr aktuell. ...
Im Sinne von 'ich will meine Rente mit freiwilligen Beiträgen erhöhen' ist ein vorgezogener Altersrenter !ohne Nebenjob! nicht Rentenversicherungspflichtig und kann deshalb freiwillige Beiträge bezahlen. Da hat sich nichts geändert. also besser hier mal die Details zu freiwilligen Beiträgen nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne…
Berndam 25.03.2022 | 23:03
Wo steht das?, dies ist nämlich nicht mehr aktuell. Freiwillige Beiträge kann ohnehin jeder zahlen, der nicht versicherungspflichtig ist, solange er keine Altersvollrente nach erreichen der Regelaltersgrenze bezieht. Das ist so auch nicht ganz richtig, nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist man nur dann Versicherungsfrei, wenn man eine Altersvollrente bezieht. Auf die Versicherungsfreiheit verzichten kann man dennoch.
Jörg aus Wam 26.03.2022 | 16:48
Rentenversicherungsseite nachgelesen , stimmt . Dort steht die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung für vorgezogenen Rentner . Der § 5 SGB 6 verbietet das ja auch nicht , so wie ich es verstehe . Es ist nur Versicherungsfrei wer die Regelaltersrente bezieht . Das sagt natürlich nichts über Versicherungspflicht . Paragraphendeutsch ist noch nicht mein Steckenpferd (o: Also kann man sein Rente etwas aufbessern , wenn man die finanzielle Möglichkeit dazu hat . Dazu noch eine Frage : Ich bin in diesem Jahr erst zur Hälfte in Rente , habe also ein halbes Jahr gearbeitet , Wenn ich nun aus meinen Ersparnissen den vollen Höchstbeitrag zahlen kann , das sind 2022 15735,60 € , kann ich die dann voll einzahlen oder muss ich die im ersten Halbjahr durch Arbeit erzielten Versicherungsbeiträge abziehen ? Mit herzlichem Dank für bereits geleistete Antworten auf meine Frage (o: Jörg aus W
KSCam 26.03.2022 | 23:22
Für Monate in denen Sie versicherungspflichtig gearbeitet haben sind Sie nicht berechtigt freiwillige Beiträge zu zahlen, 12 Höchstbeiträge gehen daher nicht. PS: was versprechen Sie sich eigentlich von den freiwilligen Beiträgen, wo jeder gezahlte Tausender die spätere Monatsrente um 4-4,5€ erhöht?
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