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Experten-Antwort

freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung

von ThomasD15.01.2020 | 21:52
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau ist Krebspatientin und erhält nach ausgelaufener Lohnfortzahlung Krankengeld. Sie möchte gerne freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Sie ist Angestellte( Vergütung nach öffentlichen Dienst, Institut), aber freiwillig krankenversichert, nicht selbständig. Von der Deutschen Rentenversicherung hat sie folgende Formulare erhalten: - V0060 - V0061 Folgender Absatz irritiert uns: Solange Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung, einer abhängigen Beschäftigung, einer selbständigen Tätigkeit, einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit, eines Entgeltersatzleistungsbezuges wie zum Beispiel Krankengeld) besteht, können keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden. - V0020(ist nicht relevant, da meine Frau nicht Selbständig ist) - V0021 (dito) Ein telefonischer Kontakt ist leider keine Hilfe gewesen.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ThomasD,

da Ihre Frau freiwillig krankenversichert ist, gehe ich davon aus, dass sie nach Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt.

Für die Zeit des Bezugs dieses Krankengeldes sind Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen.

Auf Grund dieser Pflichtbeiträge ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ausgeschlossen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo ThomasD,

bei Bezug von Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ihre Frau könnte daher ab dem Folgemonat des Endes der Lohnfortzahlung freiwillige Beiträge zahlen.

Sie könnte aber auch für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit die Versicherungspflicht beantragen. Sie würde dann - im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung - sogar Pflichtbeiträge erwerben, die zur Erhaltung der Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente beitragen. Die Pflichtbeiträge müsste sie aber - wie auch die freiwilligen Beiträge - in voller Höhe allein zahlen.

Ob eine Beitragzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit und ggf. welche sinnvoll wäre, kann ich ohne genaue Kenntnis des bisherigen Versicherungslebens Ihrer Frau nicht beurteilen. Es wäre daher meines Erachtens zweckmäßig, wenn sich Ihre Frau diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen würde.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W°lfgangam 15.01.2020 | 22:44
Hallo ThomasD, wie kam Ihre Frau nur auf die Idee, freiwillige RV-Beiträge einzahlen zu müssen/zu dürfen/wer hat ihr diesen 'Floh' ins Ohr gesetzt? Sofern sie nicht _privat_ krankenversichert *) ist, werden auch bei Krankengeldbezug weiterhin Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Krankenkasse gezahlt - damit ist eine parallele freiwillige Versicherung in der DRV nicht möglich ...und, da die Krankenkasse auf Basis von 80 % des zuletzt erzielten versicherungspflichtigen Einkommens weiterhin Rentenbeiträge zahlt, geradezu unsinnig. *) bei privater Krankenversicherung sieht es anders aus. Daher nochmal intern nachfragen, ob bei Ihrer Frau eine freiwillige KV in einer gesetzlichen KV besteht oder sie wirklich 'nur' privat KV ist <- da nur könnten freiwillige Beiträge (grundsätzlich exorbitant hoch) in 'Anbetracht aller Umstände' sinnvoll/zulässig sein. Gruß w.
ThomasDam 16.01.2020 | 12:26
Danke für die Antworten. Mir ist im nachhinein bereits aufgefallen, daß ich etwas ungenau in der Formulierung war. Meine Frau ist privat versichert aber nicht selbstständig. Sie erhält von der Versicherung Krankengeld, aber die private zahlt nicht in die Rentenversicherung fort. Daher sind wir unsicher, wie in dem Formular dieses eingetragen wird. Allgemein ist ja die Aussage, daß bei Krankengeld keine freiwillige Zahlung geht (da die gesetzliche die Fortzahlung macht?). Die private kümmert sich nicht darum. In dem Formular wird nicht berücksichtig, ob das Krankengeld aus einer privaten erfolgt.
Klugpuperam 16.01.2020 | 12:38
Dann geht es eher um die Antragspflichtversicherung und nicht um die freiwillige Versicherung.
W°lfgangam 16.01.2020 | 22:25
Ergänzend: Zwingend/umgehend dafür einen Termin ausmachen + inhaltlich konkret benannt auf die Antragspflichtversicherung für PKV-Versicherte bei AU - so erhalten Sie sich/Ihre Frau dafür alle Optionen offen/Fristen gewahrt, ob das sinnvoll ist /unter welchen Voraussetzungen /auch auf etwaige Rentenansprüche spezifiziert ...dann ist Zeit das im Rahmen eines Beratungsgesprächs im Detail darzustellen. Zur Online-Terminvereinbarung kommen Sie hier: https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp oder natürlich auch analog im nächsten/örtlichen Rathaus/Versicherungsamt – sofern die 'wissend' genug sind. Gruß w.
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