Hallo ThomasD,
bei Bezug von Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ihre Frau könnte daher ab dem Folgemonat des Endes der Lohnfortzahlung freiwillige Beiträge zahlen.
Sie könnte aber auch für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit die Versicherungspflicht beantragen. Sie würde dann - im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung - sogar Pflichtbeiträge erwerben, die zur Erhaltung der Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente beitragen. Die Pflichtbeiträge müsste sie aber - wie auch die freiwilligen Beiträge - in voller Höhe allein zahlen.
Ob eine Beitragzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit und ggf. welche sinnvoll wäre, kann ich ohne genaue Kenntnis des bisherigen Versicherungslebens Ihrer Frau nicht beurteilen. Es wäre daher meines Erachtens zweckmäßig, wenn sich Ihre Frau diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen würde.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung