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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung in Rentenversicherung durch Arbeitgeber

von Avente13.10.2024 | 13:26
398 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, als Bezieher einer Teilrente (99,9 % der Vollrente) nach Erfüllung der Regelaltersgrenze, ist es hier weiterhin möglich freiwillig Einzahlungen vorzunehmen und wäre es auch möglich, dass mein Arbeitgeber dieser Zahlungen vornimmt? Aktuell liegt der Mindestbeitrag bei ca. 100,-€ monatlich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Avente,

 

für eine individuelle Beratung (freiwillige Versicherung? Pflichtbeiträge?) können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder an das kostenfreie Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung wenden:

 

0800 1000 4800

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

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7 Antworten

Unnötigam 13.10.2024 | 13:44
Warum sollte man das machen? Solche Einzhalungen rechnen sich durchschnittlich erst nach 18 bis 20 Jahren. Haben Sie eine eiserne Gesundheit? Legen Sie das Geld lieber sinnvoll an mit hoher Liquidität (als kurzer Kapitalbindung).
Kann man machen, muss man aber nichtam 13.10.2024 | 13:49
Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können durch Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit noch Rentenbeiträge gezahlt werden (durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist , ist eine ganz andere Frage. https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/alt…
Linkam 13.10.2024 | 13:54
Seite 17: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ihr Arbeitgeber MUSS weiter Beiträge zahlen, Sie dürfen, wenn Sie wollen
Aventeam 13.10.2024 | 14:11
Zitat von Kann man machen, muss man aber nicht anzeigenausblenden
Aber im Falle einer kurzfristigen Beschäftigung ist mein Arbeitgeber nicht verpflichtet RV-Beiträge zu zahlen. Könnte er beispielsweise, bei 100,-€ monatlichen Mindestbeitrag 50 % übernehmen. Durch die RV-Freiheit bei der kurzfristigen Beschäftigung spart er sowieso die Beiträge. Oder wäre da eine andere Gestaltung ratsamer?
Echt jetzt?am 13.10.2024 | 14:30
Zitat von Avente anzeigenausblenden
Ihr Arbeitgeberkann Ihnen Geld zukommen lassen in welcher Form auch immer, wenn er WILL. Würde er gerne wegen lumpigen 300 Euro freiwillig einen ziemlichen bürokratischen Aufwand treiben in seiner Buchhaltung? Und würde er, anstatt Sie einfach normal weiter zu beschäftigen für 6 Monate tatsächlich einen neuen Arbeitsvertrag für 6 Monate mit Ihnen abschließen? Echt jetzt? Haben Sie ihn schon gefragt? Für zusammen 600 Euro Rentenbeitrag bekämen Sie dann eine fette monatliche Bruttorenten-Erhöhung von derzeit 2,80 Euro.
Merkwürdigam 13.10.2024 | 14:39
Zitat von Avente anzeigenausblenden
Und wie kommen Sie auf die Idee, dass bei 6 Monaten eine "kurzfristige Beschäftigung" überhaupt vorliegt? Das geht maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage ud es müsssen einige Bedingungen erfüllt sein. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
KSCam 13.10.2024 | 18:21
Reden Sie mit dem AG ob er Ihnen die 100€ (oder mehr oder weniger). Das ist doch zunächst kein Rententhema. Ob sich Ihr Plan finanziell rechnet, steht auf einem anderen Blatt - ansonsten würden nicht nur in Einzelfällen Regelaltersrentner noch freiwillige Beiträge zahlen. Die meisten machen das eher nicht, weil man erst mit 80-85 in die Gewinnzone kommt.
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