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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung nach Erbschaft

von Hausfrau22.05.2022 | 16:40
204 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 48 Jahre, Hausfrau und habe bisher in 9 Arbeitsjahren gerade einmal 11 Entgeltpunkte erworben. Danach hatte ich noch 6 Jahre Erziehungszeit. Kann ich eine Einmalzahlung über 50.000 Euro vornehmen und was würde mir das für die Rente bringen und wie sieht meine Rentensituation ohne eine solche Zahlung aus? Besten Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.05.2022 | 12:30

Hallo Hausfrau,

wie bereits vorgeschlagen wurde, raten auch wir Ihnen dazu, dass Sie einen individuellen Beratungstermin mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

Nur auf diese Weise können Ihre persönlichen Rentenansprüche und Auswirkungen einer möglichen Renteneinzahlung zur Erhöhung Ihrer Rentenansprüche geklärt werden.

Die Adressensuche für die Beratungsstellen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

2 Antworten

Schadeam 22.05.2022 | 18:16
Wie Ihre Rentensituation ohne weitere Zahlungen aussieht, müssten Sie doch eigentlich wissen. Denn Sie erhalten doch seit 20 Jahren jährlich eine Renteninformation und haben sich (hoffentlich) bereits drum gekümmert Ihr Versicherungskonto zu klären. Wenn nicht wird es Zeit und Sie erhalten im Rahmen der Kontenklärung die gewünschten Informationen. Mit 48 haben Sie eich noch viele Jahre Zeit (19 bis zum Regelalter) um Beiträge zu zahlen. Denke ich an den dereztigen Höchstbeitrag von ca 1300 € im Monat könnten Sie noch bis zu 300.000 e in die Rente reinbuttern. Da sollten Sie sich aber vorher wirklich individuell beraten lassen.
Abschlägeam 22.05.2022 | 18:29
Hallo Hausfrau, nach Ihren Angaben haben Sie eigentlich keine Möglichkeit, eine Einmalzahlung vorzunehmen. Für eine Nachzahlung für Schule vor dem 17. LJ sind Sie zu alt (muss bis zum 45. LJ erfolgen), für eine Zahlung von möglichen Abschlägen bei einer vorgezogenen Altersrente ab 63 fehlen Ihnen die hierfür ebenfalls notwendigen 35 Beitragsjahre. Sofern Sie aber weiterhin Hausfrau sind und also keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, haben Sie die Möglichkeit, freiwillige Beiträge monatlich zu bezahlen. Dies ist von einem Mindestbeitrag bis zu einem Höchstbeitrag möglich. Und entsprechend hängt davon dann auch ab, wie sich dies auf Ihre spätere Altersrente auswirkt. Vorab können Sie dazu z.B. hier informieren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… bzw. etwas ausführlicher in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Letztendlich wäre Ihnen aber natürlich auch die Möglichkeit der persönlichen (tw. nur telefonischen) Beratung bei Ihrer zuständigen DRV zu empfehlen, da dort auch Ihr bisheriger Versicherungsverlauf vorliegt und z.B. auch noch bisher ungeklärte Kindererziehungszeiten und Zuschlag für Mütterrente mit berücksichtigt werden können. Also vereinbaren Sie am Besten kurzfristig einen Beratungstermin. Alles Gute!
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