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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlungen

von WolfK05.12.2018 | 11:29
270 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin zu 100% erwerbsgemindert und beziehe eine unbefristete EM-Rente. Mir wurde gesagt, dass es hinsichtlich der Rentenhöhe für mich faktisch keinen Unterschied darstellen würde, ob ich die vorgezogene oder die Regelaltersrente (mit 66) in Anspruch nehmen würde. Die 35 Jahre habe ich dann voll, die 45 sind nicht mehr erreichbar und bin Jahrgang 58. Wie sieht es denn aus, wenn ich freiwillige Erhöhungsbeiträge zahlen würde? Würde diese auch die vorgezogenen Rente erhöhen? Was käme dabei exemplarisch netto heraus, wenn ich z. B. 10.000 € zahlen würde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen durch Beitragszahlungen ausgeglichen werden (vgl. § 187 a SGB VI). Der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der Zahlung nicht entgegen. Welcher Betrag eingezahlt werden kann und was dies im Einzelnen ausmacht, kann so allgemein nicht gesagt werden. Sie sollten sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

chiam 05.12.2018 | 15:03
Im Prinzip schon, in der Wirklichkeit aber vielleicht nicht. Mal angenommen, Sie haben eine Erwerbsminderungsrente von 1000 Euro. Die (vorgezogene) Altersrente würde eigentlich 800 Euro betragen. Dann bekämen Sie trotzdem eine Altersrente in Höhe der bisherigen EM-Rente, also 1000 Euro. Wenn Sie nun durch freiwillige Einzahlungen die Altersrente auf 900 Euro erhöhen würden, bekämen Sie immer noch eine Altersrente von 1000 Euro. Die Einzahlungen hätten also nichts gebracht. Wenn man Ihnen gesagt hat, daß ein Vorziehen der Altersrente (das ja eigentlich zu Abschlägen führt) bei Ihnen keine Auswirkung auf die Rentenhöhe hat, liegt vermutlich genau dieser Fall vor (eigentliche Altersrente unter der EM-Rente). Genau kann man es aber nicht sagen, ohne Ihren genauen Versicherungsverlauf zu kennen.
W*lfgangam 05.12.2018 | 21:18
Nachgefragt: Schon wieder diese pauschale Aussage bei laufender EMRT, die schon mehrfach in früheren Fragen zu diesem Thema verneint worden ist - Details erspare ich mir jetzt. Oder haben Sie da neuere Erkenntnis, die über den eher seltenst möglichen Ausnahmefall hinausgehen? Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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