Hallo Baldur S.,
der Rentenversicherungsträger zahlt Rentenbeziehern, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Zurzeit beträgt der Zuschuss 7 % der monatlichen Rente (Hälfte des um 0,9 % verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzl. Krankenversicherung).