Hallo Herr B.,
vermutlich werden bei Ihrer Frau frw. Beiträge auf die 45-jährige Wartezeit nicht angerechnet. Profitieren sollen von dieser Regelung die pflichtversicherten selbständigen Handwerker, die sich nach einer Beitragspflicht von 216 Kalendermonaten für eine frw. Weiterversicherung entschieden haben. Die Erweiterung der Kindererziehungszeiten auf 24 Kalendermonate wird Ihrer Frau vermutlich auch nicht helfen, da jetzt schon bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten pro Kind auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet werden.
Und wie immer gilt für alle Antworten zum Thema „ RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ der Grundsatz: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es lediglich einen Gesetzesentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt somit bis zum Tag der Verkündung des Gesetzes offen.
Hallo Herr S.,
wurde als Experte im Gesetzgebungsverfahren leider nicht befragt :-(. Warten wir die Zukunft mal ab. Wird spannend.
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