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Experten-Antwort

Freiwillige Mindestbeiträge:Abschlagsfreie Rente mit 63

von Bernhard B.20.05.2014 | 16:58
1104 Ansichten
5 Antworten
Meine Frau, geb. 4.1953 ist seit Mitte 2013 nicht mehr berufstätig. Auf 45 Jahre fehlen noch 33 Monate. Wenn die Gesetzesvorlage wie geplant verabschiedet wird, müßten doch mit Beiträgen von monatlich 85,05 € für 2014,2015 und bis 9.2016 die 45 Jahre erreicht werden, sodass sie ab 10.2016 abschlagsfrei Rente beziehen kann? Würden die neuen Kindererziehungszeiten (hier kämen noch 3 Jahre dazu) auch mit auf die Wartezeit 45 angerechnet? Oder habe ich was übersehen? Wie kann ich die Beiträge leisten? Gibt es ein Formular?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 21.05.2014 | 08:53

Hallo Herr B.,

vermutlich werden bei Ihrer Frau frw. Beiträge auf die 45-jährige Wartezeit nicht angerechnet. Profitieren sollen von dieser Regelung die pflichtversicherten selbständigen Handwerker, die sich nach einer Beitragspflicht von 216 Kalendermonaten für eine frw. Weiterversicherung entschieden haben. Die Erweiterung der Kindererziehungszeiten auf 24 Kalendermonate wird Ihrer Frau vermutlich auch nicht helfen, da jetzt schon bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten pro Kind auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet werden.

Und wie immer gilt für alle Antworten zum Thema „ RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ der Grundsatz: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es lediglich einen Gesetzesentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt somit bis zum Tag der Verkündung des Gesetzes offen.

Experten-Antwortam 21.05.2014 | 15:37

Hallo Herr S.,

wurde als Experte im Gesetzgebungsverfahren leider nicht befragt :-(. Warten wir die Zukunft mal ab. Wird spannend.

3 Antworten

senf-dazuam 20.05.2014 | 18:57
Noch ist nicht klar, wie die Regelungen bzgl. freiwilliger Beiträge aussehen sollen. Die "neuen Kindererziehungszeiten" wirken sich vermutlich nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren aus, da zeitgleich vermutlich schon Kinderberücksichtigungszeiten liegen, welche auch zur Wartezeit von 45 Jahren zählen. Abwarten und schauen, was da am Freitag wirklich beschlossen wird! Und dann am besten mal die Situation in einer Beratungsstelle der DRV analysieren ...
W*lfgangam 20.05.2014 | 20:02
Hallo Bernhard B. wenn nach aktueller Rentenauskunft noch 33 fehlen, wäre das eine ziemliche Punktlandung (gut, ab 01.07.2016 wäre die Möglichkeit im Rahmen der 2-monatigen Anhebung der abschlagsfreien Rente schon 2 Monate früher gegeben). ABER: da offensichtlich die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn mit freiwilligen Beiträgen _nicht_ für die 45 Jahre mitzählen sollen (wie auch Alo-Zeiten), käme Ihre Frau erst 2 Jahre nach den freiwilligen Beiträgen in die ungekürzte Rente - 01.10.2018. Ab 01.12.2018 bekäme Sie eh die Regelaltersrente ohne Abschlag, da lohnt nicht für die 2 Monate noch 2800 EUR an freiwilligen Beiträgen zu verpulvern. Und nein, die zusätzlichen Jahre Pflichtbeitragszeit für jedes Kind, erhöhen wegen der schon jetzt mitzählenden Berücksichtigungszeit bis zum 10 Lbj. die 45 Jahre nicht (sh. senf-dazu). ...wenn es so kommt. Aktuell nur hier (ungeprüfte/stimmt's wirklich) Info möglich, das BMAS 'schweigt': http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2014/2014-05… Gruß w. PS: Freiwillige Beiträge für 2014 wären bis zum 31.03.2015 möglich – daher 'ruhig Blut', bis dahin ist das Gesetz verabschiedet (und die Klagen laufen schon ;-))
Bert Sam 21.05.2014 | 15:31
Frage an den Experten, Ist es nicht gesetzwidrig, und läuft es nicht auf eine Klagewelle hin, wenn freiwillige Beitragszahlungen für Selbständige anders bewertet werden, als für andere Personengruppen. Für den Bezug einer Rente kann es doch nur zwei Kriterien geben. a) über das Eintrittsalter/Rentenbeginn b) über Beitragsjahre Entweder sind freiwillige Beitragszahlungen für alle gültig, oder man muss freiwillige Beitragszahlungen komplett streichen.
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