"Anonym" hat Ihre Fragen bereits korrekt beantwortet.
Die einzige Möglichkeit, sich wieder einen Erwerbsminderungsschutz aufzubauen, ist die Entrichtung von PFLICHTBEITRÄGEN. Dies können Sie bei der DRV beantragen, denn auch Selbständige, die nicht von Gesetzes wegen versicherungspflichtig sind, können sich pflichtversichern. Allerdings können Sie eine Pflichtversicherung nicht so einfach wieder beenden, sondern erst, wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird.
Auch bezüglich der Höhe solten Sie sich bei der DRV beraten lassen.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Das mit den über 5 Jahren ist schade!!
Ich verstehe nur das mit dem Mini Job nicht. Wenn ich selbständig bin und suche mir z.b. einen 480 Euro sind das glaube ich immer, wie habe ich dann wieder Anrecht auf die Rentenversicherung?
Und evtl. wieder Anrecht auf Erwerbslosenrente im Notfall??Bitte nochmals um genaue Erklärung.
Danke schon mal
Schon mal Danke
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