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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenbeiträge

von Frank Kleinwächter01.02.2017 | 10:36
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6 Antworten

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Hallo, ich bin 1960 geboren und möchte mit 60 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Ich werde dann 45 Beitragsjahre voll haben, und könnte somit mit 64 Jahren und 4 Monaten in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen. Die Jahre zwischen dem Berufsausstieg und dem Rentenbezug würde ich mit Privatvermögen überbrücken. Nun zu meiner Frage: Wenn ich zu einem noch früheren Zeitpunkt aufhören würde zu Arbeiten und ich somit die 45 Erwerbsjahre nicht erreichen würde, könnte ich dann freiwillig in die Rentenkasse einzahlen um den Anspruch für besonders langjährig Versicherte zu erhalten? Vielen Dank MfG. Frank Kleinwächter

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von "Lux" kann nur bestätigt werden.

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5 Antworten

Luxam 01.02.2017 | 10:42
Hallo Frank Kleinwächter, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen, werden auch freiwillige Beiträge auf die Wartezeit von 45 Jahre angerechnet.
Frank Kleinwächteram 01.02.2017 | 11:09
Vielen Dank für die schnelle Antwort !! MfG. Frank Kleinwächter
senf-dazuam 01.02.2017 | 11:24
Hallo Frank Kleinwächter! Auch hier ist es hilfreich, bei einer Beratungsstelle der DRV einmal durchrechnen zu lassen, wie sich die möglichen Situationen und die resultierenden Renten darstellen: - Arbeiten bis 60 (ggf. anschließend noch freiwillige Beiträge?) - schon vorher freiwillige Beiträge (Mindestbeitrag, Regelbeitrag. Höchstbeitrag) - ... Ausgehend von dem voraussichtlichen Bedarf als Rentner können sie dann abklären, welche Beiträge Sie zahlen müssen, um Ihr Ziel auch zu erreichen. Ansonsten hat "Lux" schon die richtige Antwort gegeben. Früher war das nicht möglich, aber seit der "Rente ab 63" sind auch freiwillige Beiträge unter der genannten Einschränkung möglich, um die Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte zu erfüllen.
W*lfgangam 01.02.2017 | 20:52
Hallo Frank Kleinwächter, denken Sie mal über folgende Zahlen nach, was ein schon gekürzter Rentenanspruch ab 63 gegen eine Verschiebung um 16 Monate, dann ohne Abschlag, bedeutet: 1000 EUR Rente (durch beliebige Zahl ersetzbar) ohne Abschlag 64+4 880 EUR nach 12 % Abschlag ab 63 880 *16 = 14080 (16 Monate keine gekürzte Rente) dafür 120 EUR Mehrbetrag bei Rentenbeginn 64+4 14080 : 120 = 118 (Monate 'Laufzeit'); 'Rendite' also ganz gut ... Aber, Sie brauchen also schlappe 10 Jahre, um den Rentenverzicht zunächst wieder aufholen zu wollen? Daneben müssen Sie sich um weitere Faktoren/Kosten Gedanken machen, Krankenversicherung z. B. Und freiwillige Beiträge wollen Sie ggf. auch noch zusätzlich opfern, um zwingend die 45 Jahre zu erreichen? Daneben bietet sich ein weiteres Zahlungsopfer an, eine Ausgleichszahlung für den Abschlag, um bereits mit 63 keinen Rentenabschlag zu haben. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Infos passen nicht ganz auf Sie, da Ihr Abschlag nochmal höher ausfällt. Es vermittelt Ihnen aber sicher schon ein Gefühl, was das kostet ...und 3 % Rendite sind doch auch nicht schlecht. Vor Lebensalter 100 ist das Geld somit wieder auf dem Konto ;-) STEUERLICHE Möglichkeiten könnten Sie damit kombinieren, wenn Sie in den Sabbat-Jahren überhaupt was zahlen, ansonsten fällt auch das aus – kann Ihnen aber nur Ihr Steuerberater erklären. Ein Termin in der nächsten Beratungsstelle wäre schon mal angesagt, dann entscheiden Sie weiter. Gruß w.
Frank Kleinwächteram 01.02.2017 | 22:11
Hallo W*lfgang, danke für die zusätzlichen Infos. Ich werde auf jeden Fall einen Termin bei der Rentenberatung machen und dann das Für und Wieder abwägen. MfG. Frank Kleinwächter
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