Unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort gilt für alle Versicherte eine einheitliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Demnach beträgt der freiwillige Mindestbeitrag ab 01.01.2011 monatlich 79,60 Euro bzw. der Höchstbetrag monatlich 1094,50 Euro (sowohl in Ost/West).
Es besteht die Möglichkeit zwischen diesen Grenzwerten einen beliebigen freiwilligen Beitrag zu wählen.