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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenbeiträge für Israelin mit deutscher Staatsangehörigkeit, die niemals in Deutschland gelebt oder gearbeitet hat

von Marianne04.06.2020 | 10:53
75 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Kollegin bat mich um Hilfe bezüglich der im Thema genannten freiwilligen Rentenbeiträge. Sie möchte ihren Lebensabend in Deutschland verbringen und vorsorgen. Sie plant, ca. 15 Jahr freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zu leisten. Sie kennt die Höhe, die sie bei ihrer monatlich gewählten Rente erwarten kann. Die grosse Frage ist: wird diese Summe einer Regelaltersrente zugerechnet? (Gibt es für sie überhaupt eine Regelaltersrente?) Und wenn ja, wie wird die Regelaltersrente für sie berechnet, wenn sie ausschliesslich in Israel gearbeitet hat, im Wissen um das Deutschland-Israel Abkommen zur Sozialversicherung? Danke im Voraus für Ihre Antwort. Mit besten Grüssen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marianne,

leider könnten wir Ihre Anfrage ohne weitere Informationen nicht konkret beantworten. Wir empfehlen Ihrer Kollegin eine individuelle Beratung.

Grundsätzlich können wir aber mitteilen, dass eine freiwillige Betragszahlung für die Vergangenheit nicht möglich ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Schadeam 04.06.2020 | 13:21
Wenn ich das Abkommen mit Israel auf die Schnelle richtig lese, kann ein Israeli der bislang noch keine Beiträge in D entrichtet hat, keine freiwilligen Beiträge zahlen. Die Frage erübrigt sich also solange die Dame nicht in D lebt. Selbst wenn das anders wäre, stellt sich aber die Frage warum sie das tun sollte. Denn sie bekäme für jeden gezahlten Tausender knapp 5 Euro Monatsrente ab Regelalter (67 Jahre?) - kaum jemand würde das doch tun und für wirtschaftlich ansehen, oder?
Schadeam 04.06.2020 | 14:24
die Staatsangehörigkeit sollte Marianne uns noch verraten. Ist das deutsch, darf sie zahlen, ist es Israel geht es nicht.
Jonnyam 04.06.2020 | 14:28
Siehe Betreff Freiwillige Rentenbeiträge für Israelin mit deutscher Staatsangehörigkeit, die niemals in Deutschland gelebt oder gearbeitet hat
Jonnyam 04.06.2020 | 13:44
Und wenn ich die Frage richtig lese, handelt es sich um eine deutsche Staatsangehörige. Die können überall auf diesem Globus freiwillige Beiträge zahlen. Und das nach dem Israel-Abkommen selbst dann, wenn sie in Israel beim National Insurance Institut pflichtversichert sind.
schadeam 04.06.2020 | 14:54
Bingo, das hab ich überlesen. Somit muss sich die Dame halt überlegen ob das für sie wirtschaftlich einen Sinn macht.
Jonnyam 04.06.2020 | 15:36
Das kann ich nur unterstreichen. Mitnahmeeffekte, wie sie bis 1991 mit einem freiwilligen Mindestbeitrag und bis zu 13 Jahren bewerteter schulische Ausbildung noch möglich waren (und vielleicht auch vom Hören und Sagen bekannt sind), gibt es nicht mehr!
Marianneam 16.06.2020 | 14:35
Vielen Dank für die Antworten bisher. Meine Frage galt nicht der freiwilligen Betragszahlung. Das hatte ich bereits für sie abgeklärt und es ist möglich. Die Frage war bezüglich der Regelsaltersrente. ich kann diese nicht so richtig einordnen . Ich kenne das deutsche Altersvorsorgesystem nicht und frage deshalb. Steht sie jedem Deutschen zu, der in Deutschland lebt? Ist das so eine Art Minimum-Rente? Und wird meine Kollegin nach 15 Jahren freiwilligen Rentenbeiträgen nur die paar Euros pro Monat bekommen, die ihr durch die freiwilligen Beiträge zustehen, oder wird ihr bei Umzug nach Deutschland noch eine Regelsaltersrente hinzugerechnet?
Marianneam 16.06.2020 | 14:35
Vielen Dank für die Antworten bisher. Meine Frage galt nicht der freiwilligen Betragszahlung. Das hatte ich bereits für sie abgeklärt und es ist möglich. Die Frage war bezüglich der Regelsaltersrente. ich kann diese nicht so richtig einordnen . Ich kenne das deutsche Altersvorsorgesystem nicht und frage deshalb. Steht sie jedem Deutschen zu, der in Deutschland lebt? Ist das so eine Art Minimum-Rente? Und wird meine Kollegin nach 15 Jahren freiwilligen Rentenbeiträgen nur die paar Euros pro Monat bekommen, die ihr durch die freiwilligen Beiträge zustehen, oder wird ihr bei Umzug nach Deutschland noch eine Regelsaltersrente hinzugerechnet?
Schadeam 16.06.2020 | 15:30
Sie bekommt die Regelaltersrente die sich danach berechnet wie lange und wie hoch sie Beiträge in D gezahlt hat. Im Endeffekt für jedes Jahr Mindestbeitrag (12 mal 83,70 €) bekommt sie knapp 5 € Monatsrente. Angenommen sie zahlt 10 Jahre lang den Mindestbeitrag ein, erhält sie für diese ungefähr 10.000 € Einzahlung eine Monatsrente von unter 50 €. Da muss man/frau sich schon Fragen ob das ein guter Plan ist, den Sie haben oder den die Dame hat.
franticam 17.06.2020 | 02:07
Eine Mindestrente gibt es nicht. Regelaltersrente nennt man (mal einfach gesprochen) die Rente, die man ab der Regelaltersgrenze (67 Jahre) bekommt und durch Einzahlung selbst erwirtschaftet hat. Wenn die Freundin in Zukunft in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt, gibt es nichts, was noch hinzugerechnet wird. Mit 67 Jahren könnte sie Rente (also Regelaltersrente) beantragen, dann werden ihre Rentenbeitragszahlungen umgerechnet, und das war´s. Renten unterhalb eines gewissen Betrags müssen/können durch staatliche Hilfe (Grundsicherung) auf ein Existenzminimum aufgestockt werden. Inwieweit das für die Freundin möglich ist weiß ich jedoch nicht. Das Thema Rente ist jedoch so umfangreich, dass Sie sich besser direkt mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen sollten mit allen Daten der Freundin. Dort kann man Ihnen auch die Rente berechnen anhand der Höhe der freiwilligen Rentenbeiträge.
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