Hallo Ich,
die Nachzahlungsmöglichkeiten für Zeiten einer schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden können, sind in § 207 SGB VI geregelt.
Hiernach können Sie zurzeit lediglich für 12 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres freiwillige Beiträge nachzahlen.
Eine weitere Nachzahlung für die schulische Ausbildung ist nicht möglich, da die Höchstgrenze von 96 Monaten Anrechnungszeit noch nicht überschritten wird.
Darüber hinaus ist jedoch die laufende Zahlung freiwilliger Beiträge möglich. Bis zum 31.03.2014 ist gem. § 197 Abs. 2 SGB VI auch noch die Zahlung freiwilliger Beiträge für das Jahr 2013 möglich.
@Jonny
"in Höchstbeiträgen ab 17 rückwärts"
Zum Verständnis bitte ich diese Empfehlung genauer zu erläutern
Vielen Dank!
@haesvu
Natürlich. Sie haben Recht! Das mit dem ersten Beitrag habe ich mit der früheren Halbbelegung und dem Eintritt in die Versicherung verwechselt.
Danke für die Korrektur
Jonny
Vor dem 17. Geburtstag zählen nur die tatsächlich belegten Monate mit. Insoweit ist es also egal, ob man für den Monat vor dem 17. Geburtstag oder für den Monat des 16. Geburtstags einen Beitrag leistet. Für den Durchschnitt aller Beitragszeiten ist es aber in der Tat günstiger, lieber einen hohen Beitrag vor dem 17. Geburtstag als mehrere kleine zu entrichten.@Jonny "in Höchstbeiträgen ab 17 rückwärts" Zum Verständnis bitte ich diese Empfehlung genauer zu erläutern Vielen Dank!Für jeden Beitrag vor dem 17. Lebensjahr verlängert sich der belegungsfähige Zeitraum, bei einem Beitrag für Alter 16 also um 12 Monate, bei einem Beitrag exakt vor dem 17. Lebensjahr nur um 1 Monat. 1 hoher Beitrag für Alter 16 schlägt dann z.B. mit 0,1700 Ep zu Buche bei einem um 12 Monate verlängerten Zeitraum. Nehmen wir mal einen belegungsfähigen Gesamtzeitraum vom 17.-25. Lebensjahr, also 96 Monate, die um 12 Monate auf 108 verlängert werden. Und nehmen wir weiter an, dass ohnehin bereits 72 Monate z.B. als Anrechnungszeit wegen Schule usw. nicht belegungsfähig sind, dann verbleiben 36 Monate. Mit dem einen Beitrag für Alter 16 ergäbe sich ein Gesamtleistungswert von 0,0047.. Zahlt man den einen Monat nur exakt für den Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres, beträgt der belegungsfähige Gesamtzeitraum nur 97 Monate abzgl. 72 nicht belegungsfähiger Monate verbleiben 25 Monate. Das gibt dann einen Gesamtleistungswert von 0,0068. Deshalb immer nur im Krebsgang Höchstbeiträge zahlen meint jedenfalls Jonny
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