Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Rentenbeiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze

von STWT06.02.2019 | 12:47
127 Ansichten
2 Antworten
Ich habe am 1.1.2019 die Regelaltersgrenze erreicht und mittlerweile meinen Rentenbescheid bekommen. Ich hatte bei Antragsstellung in der Beratungsstelle angegeben, dass ich mit reduzierter Stundenzahl weiter arbeiten werde und auch weiterhin eigene Rentenbeiträge zahlen möchte. Der Berater meinte dazu, dass ich diesen Wunsch lediglich meinen Arbeitgeber gegenüber erklären müsste - dies aber für den Rentanantrag nicht wichtig ist Dies dekt sich auch mit dem, was in einer Broschüre der Rentenversicherung zu dem Thema Hinzuverdienst auf Seite 12 steht: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Jetzt wurde mir aber gesagt, dass dies so einfach nicht geht - ich hätte bei Antragsstellung eine Teilrente von 99% beantragen müssen um freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen zu können. Es gibt aber auch Aussagen, dass dies nur dann gilt wenn die Rente im Zusammenhang mit Pflege steht. Ich bin jetzt etwas ratlos und wüsste gerne was jetzt richtig ist. Vom Arbeitgeber wurden bereits Rentenbeiträge abgeführt. Ist jetzt alles so ok ? Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2019 | 15:00

1 Antworten

Werner67am 06.02.2019 | 13:09
Freiwillige Beiträge sind nach Erreichen der Regelaltersrente bei Bezug einer Vollrente tatsächlich nicht möglich. ABER: Bei Ihnen geht es gar nicht um eine freiwillige Versicherung. Sie üben eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aus, die dem Grunde nach versicherungspflichtig ist. Da Sie eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sind Sie versicherungsfrei und müssen keine Rentenbeiträge mehr bezahlen. Auf diese Versichersicherungsfreiheit könnten Sie - durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber - verzichten. Im Ergebnis zahlen Sie dann Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer. (das ist rechtlich gesehen was anderes als eine freiwillige Beitragszahlung) Es ist nicht notwendig, dass Sie auf einen Teil der Altersrente verzichten. Gruß Werner.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026