Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Rentenbeiträge - Rentenversicherung übt Druck aus

von Anja23.02.2022 | 22:40
119 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, ich habe Ende 2019 einen Antrag auf freiwillige Rentenversicherung gestellt, die auch bewilligt wurde. Ich möchte ein paar Jahre Wartezeit für die Rente für langjährig Versicherte noch einzahlen. Ich habe mich für den Mindestbeitrag entschieden. Ich zahle per Überweisung. Aufgrund Corona habe ich es letztes Jahr nur zu 7 Zahlungen geschafft. Alle verteilt im Jahr 2021. Heute kam Post, ob ich die Versicherung beenden möchte, da kein Geldeingang mehr zu verzeichnen wäre, und ob ich die „rückständigen Beträge“ noch nachzahlen wolle. Rückständig ? Bei Freiwilligen Zahlungen. Oder nervt es den Sachbearbeiter, das ich sporadisch nur zahlen kann ? Ich kann doch einzahlen zwischen Mindesst und Höchstbeitrag, und im Jahr zwischen 1 und 12 mal. Was möchte die Rentenversicherung ? Grüße Anja

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2022 | 07:17

Guten Morgen,

im Rahmen einer frewilligen Versicherung hat der Rentenversicherungsträger weder ein Forderungs- noch ein Beitreibungsrecht.

Sie bekommen daher nur den Hinweis, das Sie bis zu einer vollständigen Beitragszahlug noch "im Rückstand" sind. Dieser Hinweis ergeht, weil die freiwilligen Beiträge für 2021 nur bis zum 31.03.2023 gezahlt werden können. Sie sind aber nicht an den bisher gewählten Beitrag gebunde, es reicht zur Belegung eines jeden Mnoats auch der Mindestbeitrag aus.

Wenn Sie zum 31.03.2022 noch ein wenig Zeit gewinnen wollen, teilen Sie dem Rentenversicherungsträger mit, dass sie den Mindestbeitrag zahlen und Sie eine geänderte Beitragrechnung haben möchten (Fristunterbrechung nach § 197 Abs. 2 SGB VI).

Dann verlängert sich die Zahlungsfrist nochmal um 3 Monate ab Zugang der neuen Beitragsrechnung. Danach haben Sie aber keine Möglichkeit mehr, die Beiträge für 2021 noch zu zahlen. Eine Zahlung der Beiträge in Raten ist nicht möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hier°am 23.02.2022 | 23:11
Hallo Anja, bei Beantragung der freiwilligen Versicherung haben Sie ein Formular ausgefüllt (V060), auf dem Sie unter Punkt 4 selbst angegeben haben, welchen Betrag Sie ab Datum xx.xx. bezahlen wollen. Sie hatten dafür die Wahl 'stehts Mindestbeitrag' 'stehts Höchstbeitrag' 'stets Beitrag von ___ EUR' (wenn Sie selbstständig tätig sind außerdem: 'stets Regelbeitrag' 'stets halber Regelbeitrag). Da hier im Forum die Kopie dieses Antrages nicht vorliegt, sollten Sie also bei sich danach suchen und dann wissen Sie, was die DRV demnach als 'Rückstand' bezeichnet. Wenn es also z.B. eine regelmäßige Zahlung von 100,00 EUR pro Monat sein sollte, Sie aber erst im März bezahlen konnten und dann nur 150,00 EUR überwiesen haben, würden hier schon einmal 150,00 EUR für den Zeitraum 01-03 fehlen. Sie müssen bei einer Überweisung immer angeben, für welchen Zeitraum die Zahlung gedacht ist. Und können hierbei nicht x-beliebig zwischen Höchst-Mindest-anderem Betrag wechseln. Lesen Sie sich hierzu auch nochmal das Merkblatt V061 durch: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Einen schönen Abend und alles Gute!
Anjaam 24.02.2022 | 00:13
Hallo, in der Broschüre steht aber folgendes: Als freiwillig Versicherter bestimmen Sie die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Sie können pro Kalenderjahr bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag frei wählen. Einen gezahlten Beitrag können Sie nachträglich allerdings nicht mehr ändern.
Schadeam 24.02.2022 | 07:43
Sehen Sie das ganze doch als Hinweis, dass es noch möglich ist bis zum 31.03.22 die noch fehlenden 5 Monate für 2021 zahlen zu können. Wenn Sie das nicht wollen, ist es gut. Dann lassen Sie es sein, wenn Sie wollen schreiben Sie ergänzend einen Brief zur Klarstellung. Dann sind halt für 2021 nur 7 Beiträge vorhanden (hoffentlich reicht es dann noch für die 35/45 Jahre, grins). Wenn Sie das machen wollen, haben Sie noch gut 4 Wochen Zeit. Unterm Strich also ganz einfach - man kann in allem aber auch was ganz kompliziertes sehen.
Siehe hier°am 24.02.2022 | 00:36
Anja schrieb

Hallo,

in der Broschüre steht aber folgendes:

Als freiwillig Versicherter bestimmen Sie die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Sie können pro Kalenderjahr bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag frei wählen. Einen gezahlten Beitrag können Sie nachträglich allerdings nicht mehr ändern.

Hallo Anja, Das 'frei' wählen gilt nur bis zum Antrag, danach haben Sie sich festgelegt. Wenn Sie, wie in meinem Beispiel, im 'Antrag' festgelegt hatten, Sie möchten regelmäßig 100,00 EUR bezahlen, und haben im März erst 150,00 EUR für die Monate 01-03 bezahlt, dann dürfen Sie bis zur fehlenden Höhe (150,00) diesen Zeitraum noch auffüllen. Sie dürfen aber nicht plötzlich dann im Mai für Monat 01-04 jeweils 150,00 EUR bezahlen, weil dies dann die 100,00 übersteigen würde. Letztendlich gilt aber auch das, was Ihnen dann die DRV aufgrund Ihres Antrages 'bewilligt' hat, egal was ich nun hier dazu sage. Dieses Schreiben sollte Ihnen ja auch noch vorliegen. Im Zweifelsfall ist es dann ohnehin sinnvoll, bei der zuständigen DRV direkt zu erfragen, was die denn mit dem nun vorliegenden Schreiben meint/will. Falls Sie dort telefonisch nicht gleich jemanden erreichen, können Sie auch über die Service-Hotline um einen Rückruf bitten. Viel Erfolg!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026