Hallo Nini,
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben (und mindestens 16 Jahre alt) dürfen Sie grundsätzlich auch aus Neuseeland freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Als sonstiger EU-Bürger (inklusive EWR und Schweiz) ist die freiwillige Versicherung in Deutschland aus Neuseeland möglich, wenn bereits mindestens ein Beitrag in Deutschland eingezahlt wurde. Falls Sie nicht zu den genannten Personenkreisen gehören können Sie (aus Neuseeland) keine freiwilligen Beiträge in Deutsche Rentenversicherung einzahlen.
Kindererziehungszeiten können grundsätzlich nur dann in Deutschland anerkannt werden, wenn das Kind während der maßgeblichen Jahre auch in Deutschland erzogen wurde. Das heißt: Das Sie sich mit ihrem Kind in Deutschland aufgehalten haben.
Davon gibt es wenige und sehr spezielle Ausnahmen, die den Rahmen dieses Forums sprengen. Allgemeine Information zu Ausnahmeregelungen finden Sie in diesem Flyer: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Sollte sich damit Ihre Fragen noch nicht endgültig klären lassen empfehlen wir eine persönliche Beratung über unsere Hotline. Aus Deutschland erreichen Sie diese kostenlos über die Rufnummer 0800 10004800.
Die auch aus dem Ausland erreichbaren Rufnummer der einzelnen Rentenversicherungsträger aus dem Ausland finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Anschriften-Uebersicht/anschriften-uebersicht_node.html?https=1
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung