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Experten-Antwort

freiwillige Rentenbeiträge zahlen im nicht EU-Ausland lebend

von Nini17.09.2021 | 12:10
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich lebe seit 5 Jahren in Neuseeland und würde gerne wissen ob es möglich und sinnvoll ist, weiterhin den Mindestbetrag der freiwilligen Rentenbeträge einzuzahlen? Wird mir eine Erziehungszeit im Ausland auch auf die Rente in D angerechnet? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nini,

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben (und mindestens 16 Jahre alt) dürfen Sie grundsätzlich auch aus Neuseeland freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Als sonstiger EU-Bürger (inklusive EWR und Schweiz) ist die freiwillige Versicherung in Deutschland aus Neuseeland möglich, wenn bereits mindestens ein Beitrag in Deutschland eingezahlt wurde. Falls Sie nicht zu den genannten Personenkreisen gehören können Sie (aus Neuseeland) keine freiwilligen Beiträge in Deutsche Rentenversicherung einzahlen.

Kindererziehungszeiten können grundsätzlich nur dann in Deutschland anerkannt werden, wenn das Kind während der maßgeblichen Jahre auch in Deutschland erzogen wurde. Das heißt: Das Sie sich mit ihrem Kind in Deutschland aufgehalten haben.

Davon gibt es wenige und sehr spezielle Ausnahmen, die den Rahmen dieses Forums sprengen. Allgemeine Information zu Ausnahmeregelungen finden Sie in diesem Flyer: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Sollte sich damit Ihre Fragen noch nicht endgültig klären lassen empfehlen wir eine persönliche Beratung über unsere Hotline. Aus Deutschland erreichen Sie diese kostenlos über die Rufnummer 0800 10004800.

Die auch aus dem Ausland erreichbaren Rufnummer der einzelnen Rentenversicherungsträger aus dem Ausland finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Anschriften-Uebersicht/anschriften-uebersicht_node.html?https=1

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berateram 17.09.2021 | 12:44
Sollten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie auch freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen. Zeiten der Kindererziehung in Neuseeland können nicht in der Deutschen Rentenversicherung geltend gemacht werden. Ausnahme: Erziehung im Ausland Eine Erziehung im Ausland steht der im Inland gleich, wenn die besonderen Voraussetzungen nach § 56 Abs. 3 Sätze 2 und 3 SGB VI vorliegen, d. h. trotz des Auslandsaufenthalts die Integration in die deutsche Arbeits- und Erwerbswelt fortbesteht. Davon ist – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – auszugehen, wenn während der Erziehung des Kindes oder bereits unmittelbar vor dessen Geburt u. a. einer der nachfolgenden Sachverhalte vorgelegen hat: Für den Erziehenden oder dessen Ehegatten/Lebenspartner wurden für eine Tätigkeit im Ausland Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt. Der Erziehende oder dessen Ehegatte/Lebenspartner übt – unter Fortbestehen eines inländischen Rumpfarbeitsverhältnisses – eine im Voraus zeitlich begrenzte Auslandsbeschäftigung aus. Für den Ehegatten/Lebenspartner des Erziehenden sind während der Auslandsbeschäftigung nur deshalb keine Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt worden, weil Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht bestand. Die Auslandsbeschäftigung muss allerdings zeitlich im Voraus begrenzt gewesen sein.
Keine gute Ideeam 17.09.2021 | 17:54
Sollten sie auf Dauer in Neuseeland wohnen und dort Ansprüche an die neuseeländische Rentenversicherung haben, müssen sie damit rechnen, dass eine ausländische -also auch eine deutsche- Rente auf die neuseeländische voll angerechnet wird. Erkundigen sie sich dementsprechend beim neuseeländischen Rentenversicherungsträger !!!
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