Guten Tag Enno,
wann und ob Sie einen Antrag auf eine Altersrente stellen wollen obliegt dem Grunde nach Ihnen. Das heißt, dass ihr geschildertes Szenario (Zahlung freiwilliger Beiträge für zwei Monate und entsprechende Antragsstellung der Altersrente für besonders langj. Versicherte) durchaus realisierbar ist. Die Beantragung der freiwilligen Beitragszahlung erfolgt über den Vordruck V0060.
Alternativ können Sie die fehlenden Monate auch mit der Ausübung eines Minijobs erfüllen. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Tipp: Hinsichtlich solcher Anliegen berät Sie Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger gern. Ferner unterstützt dieser Sie auch bei der Rentenantragsstellung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung