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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenbeiträge zur Erfüllung der 45 jährigen Wartezeit

von Enno26.10.2024 | 17:11
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6 Antworten

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Mein Arbeitslosengeld endet bald. Danach muss ich die Rente für langjährig Versicherze beantragen, weil mir noch 2 Monate an den 45 Beitragsjahren fehlen und das Arbeitslosengeld ja nicht mitberechnet wird. Könnte ich auch für diese 2 Monate auf die Rente mit Abschlägen verzichten und freiwillige Beiträge zahlen und dann die Rente für besonders langjährig Versicherte nehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Enno, 

 

wann und ob Sie einen Antrag auf eine Altersrente stellen wollen obliegt dem Grunde nach Ihnen. Das heißt, dass ihr geschildertes Szenario (Zahlung freiwilliger Beiträge für zwei Monate und entsprechende Antragsstellung der Altersrente für besonders langj. Versicherte) durchaus realisierbar ist. Die Beantragung der freiwilligen Beitragszahlung erfolgt über den Vordruck V0060. 

 

Alternativ können Sie die fehlenden Monate auch mit der Ausübung eines Minijobs erfüllen. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. 

 

Tipp: Hinsichtlich solcher Anliegen berät Sie Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger gern. Ferner unterstützt dieser Sie auch bei der Rentenantragsstellung. 

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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5 Antworten

Esrst mal sicher gehen, wie es genau ausschautam 26.10.2024 | 17:48
Natürlich MÜSSEN Sie nicht die "Rente für langjärig Versicherte " mit Abschlägen beantragen, warum auch. Sie haben die freie Wahl und können es auch lassen. Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechnung mit den fehlenden 2 Monaten überhaupt stimmt. Haben Sie dazu etwas Schriftliches und damit Belastbares von der DRV? Ansonsten sollten Sie sich das besorgen. ALG1 zählt nur genau in den 2 Jahren (=24 Monaten) vor dem Rentenbeginn der "Rente für besonders langjährig Versicherte" nicht mit (von wenigen Ausnahmen abgesehen), ansonsten natürlich schon! Weiterhin gibt es diese besondere Rentenart frühestens 2 Jahre vor dem Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze, die von Ihrem Geburtsjahr abhängt. Wenn dann alles wirklich passen sollte, dann können Sie sich konkrete Gedanken über eventuell noch fehlende Zeiten für die 45 Jahre machen. Freiwillige Einzahlungen können Sie nur machen, wenn nicht aus irgendwelchen Gründen schon Pflichtbeiträge für den gleichen Zeitraum gezahlt werden (Pflichtbeiräge waären natürlich gut für Sie). Auch das sollten Sie prüfen . Kurzgesagt: Bevor Sie irggendwelche Aktionen machen, sollten Sie sich definitiv von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger das "Go" einholen. Aber hey, ist natürlich Ihre Entscheidung. PS: Ein Minijob (auch ein kleiner) MIT Renten-Pflichtbeitragszahlung zählt auf alle Fälle zu den 45 Jahren mit dazu.
Lilaam 27.10.2024 | 09:16
Denken Sie auch an die Krankenversicherung. Da müssten Sie sich ja auch für diese 2 Monate freiwillig versichern. Dazu befragen Sie dann die KK.
Dodoam 27.10.2024 | 10:09
Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen bei der Erfüllung der 45 Jahre Wartezeit (2 Jahre) vor Eintritt der Rente für besonders langjährig Versicherte nicht mit und das hatten Sie ja auch schon geschrieben. ... weil mir noch 2 Monate an den 45 Beitragsjahren fehlen und das Arbeitslosengeld ja nicht mitberechnet wird ... Und ja, die freiwilligen Einzahlungen (für die 2 fehlenden Monate) zählen zur Wartezeit 45 Jahre mit, wenn Sie min.18 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen können.
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