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Experten-Antwort

Freiwillige Renteneinzahlung für Kind

von Horst L09.02.2016 | 12:18
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11 Antworten

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Hallo Forummitglieder, habe da mal eine Frage bezüglich freiwilliger Einzahlung in der DRV. Ist es sinnvoll bereits für ein 16 Jähriges Kind, welches noch die Schule besucht in die Rentenkasse einzuzahlen?. Ich weiss, das es vielleicht bessere Geldanlagen gibt, aber da der berufliche Werdegang noch nicht geebnet ist, kann das doch nur nützlich sein. Wenn wir Eltern nun den Mindestbetrag einzahlen würden und das Kind z.B in den Sommerferien einen 450€ ausüben würde, wäre das möglich oder eher unsinnig? Angenommen das Kind würde eine Ausbildung ab dem 20ten Lebensjahr beginnen, was würden die 4 Jahre Einzahlung des Mindestbeitrags bringen (ausser die Zeiten der Berücksichtigung)? Danke für eure Rückmeldung. Horst L

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst L,

freiwillige Beiträge können in der Tat bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres gezahlt werden.

Inwieweit das sinnvoll ist, kann hier im Forum leider nicht pauschal beantwortet werden.

Allgemeine Informationen können Sie der Ihnen bereits bekannten Broschüre zu dieser Thematik entnehmen.

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10 Antworten

Konrad Schießlam 09.02.2016 | 12:58
Bei der RV werden doch keine Konten geführt auf die man ,wie beim Bankkonto, Beträge für die Rente eines Kindes einzahlen kann. Beiträge sind vom Verdienst des Einzelnen fällig um eine Anrechnung für die spätere Rente zu be- kommen. MfG.
=//=am 09.02.2016 | 13:25
Sofern sich Ihr Kind nach dem 17. Lebensjahr immer noch in Schulausbildung befindet, wird diese Zeit als Anrechnungszeit nach § 58 SGB VI berücksichtigt. Es würde also nur Sinn machen, für das 1 Jahr bis zum 17. Lebensjahr freiwillige Beiträge zu zahlen. Da ja aber der weitere Werdegang überhaupt noch nicht bekannt ist (vielleicht studiert Ihr Kind später, wird Beamter, Lehrer oder ähnliches), würde ich an Ihrer Stelle jetzt noch keine freiwilligen Beiträge zahlen. Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr können noch Beiträge für die nicht anrechenbaren Schulzeiten gezahlt werden.
KSCam 09.02.2016 | 14:28
Natürlich ist das möglich, ob aber sinnvoll, weiß keiner. Aus heutiger Sicht bringt jedes Jahr Mindestbeiträge 4-5 € spätere Altersrente. Das heute 16 jährige Kind hätte auf jeden Fall in 50 Jahren mehr Rente. Und wenn das Kind 100 wird hat es sich gerechnet.... Weitergesponnen könnte dieses Kind auch für jeden Minijob den es macht 3,7% Eigenbeitrag leisten, wäre damit sogar pflichtversichert und dürfte für diese Monate dann wiederum nicht freiwillig zahlen. (Gestern war bei mir ein Selbständiger zur Beratung, der seine 14 jährige Tochter für 200€ bei sich im Betrieb als Minijobberin mit Eigenanteil angemeldet hat - und dieses Mädel zahlt nun Pflichtbeiträge.....hätte im Zweifel nach 6 Monaten einen eigenständigen Rehaanspruch.......je nach Entwicklung der Gesundheit vielleicht mal einen EM Anspruch der für eine Schülerin nicht besteht.... Obs was nützt wird die Zukunft zeigen....ist letztlich ne Glaubenssachen......und für andere (noch sinnlosere Dinge) wird ja auch jede Menge Geld verbraucht.
Konrad Schießlam 09.02.2016 | 16:08
Die Beiträge werden doch nicht auf Konto des Zahlenden reserviert, vielmehr an die aktiven Rentner ausbezahlt. Automatisch sind bei 450 mtl.Geringverdiener 3,70 % -monatlich-16,65 Eigenbeitrag enthalten, gilt mit den 15% des AG. mit 18,7% als Voll- beitrag. Bringt derzeit bei 36267 in West 29,21: 36257 x 5400 ( 450 x 12) und genau 4,35 mehr Rente. MfG.
=//=am 09.02.2016 | 17:43
Zitat von Konrad Schießl anzeigen
Noch mehr Quark! Wird ein Beitrag für das Kind gezahlt, egal ob freiwilliger oder Pflichtbeitrag, wird der Beitrag dem Versicherungskonto des Kindes "gutgeschrieben" (laienhaft ausgedrückt). Wie sonst sollte der Beitrag später berücksichtigt werden? Das ALLE Beiträge, d.h. das eingezahlte Geld von Nichtrentnern im Prinzip den jetzigen Rentnern zu Gute kommt, ist was ganz anderes. Aber das hat ja alles gar nichts mit der Frage von @Horst L zu tun!
W*lfgangam 09.02.2016 | 18:55
Zitat von Konrad Schießl anzeigen
...im Rentenkonto steht sogar genau drin, aus welchem freiwilligen Beitrag der Gegenwert in Entgelt ermittelt worden ist. Und nun? ;-) Der Beitrag als 'ideeller' Wert steht schon immer drin (schauen Sie mal nach, da finden Sie auch noch Ihre Klebemarken aus 1918 im Konto), der monetäre Betrag wird da natürlich nicht gebunkert. Gruß w.
Horst Lam 10.02.2016 | 05:22
Hallo zusammen, danke für die zahlreichen Anworten. Bin nun etwas schlauer. Gruss Horst
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