Hallo Deutschland-Spanien,
grundsätzlich können Sie freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung einzahlen, wenn Sie nicht pflichtversichert sind und auch kein Bezug von Sozialleistungen mit Beitragszahlung vorliegt.
Ein Anspruch besteht, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland leben.