Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Mahmoud,
da Sie im Jahr 2018 in Ihrem Minijob auf die Versicherungspflicht verzichtet haben, können Sie keine Pflichtbeiträge für diesen Zeitraum nachzahlen.
Auch können Sie keine freiwilligen Beiträge nachzahlen, da die Frist bereits am 31.03.2019 abgelaufen war.
Sollten Sie, auf Grund von Sprachproblemen, irrtümlicher Weise auf die Versicherungspflicht verzichtet haben, ohne genau zu wissen, was Sie unterschreiben, müssen Sie nachweisen, dass Sie damals nicht richtig verstanden haben, was Sie unterschrieben haben. Ansonsten wird fast unmöglich sein, noch Beiträge nachzuzahlen.
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