Hallo User Fragant,
den Ausführungen des Users **** können wir uns anschließen. Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht in Ihrem Minijob befreien lassen und wieder freiwillige Beiträge zahlen, gelten diese Beiträge auch für die Wartezeit von 45 Jahren, wenn Sie für insgesamt 18 Jahre (216 Kalendermonate) bereits Pflichtbeiträge entrichtet haben.
Beachten Sie bitte den möglichen Verlust des Anspruches auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.