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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenversicherung und Einmaleinzahlung

von Gunther10.11.2017 | 10:03
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte mich ab Januar 2018 zum Mindesttarif freiwillig Rentenversichern, damit ich noch mehr anrechenbare Jahre bekomme. Zugleich möchte ich im Jahr 2018 eine große Einmalzahlung leisten, da ich eine Abfindung bekomme und so die Steuer etwas mindern kann. Das sind 2 verschiedene Vorgänge. Ist das möglich? Hat jemand damit Erfahrung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag!

grundsätzlich ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für nicht Versicherungspflichtige möglich. Auch der Ausgleich einer Rentenminderung durch die (Einmal-) Zahlung ist grundsätzlich möglich.

Aufgrund der Komplexität der Möglichkeiten und deren Folgen sollten Sie sich besser persönlich in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klugpuperam 10.11.2017 | 10:43
Grundsätzlich kann man bei laufenden freiwilligen Beiträgen auch mehr als die Mindestsumme einzahlen. Unter Umständen wären auch Beiträge gem. Paragraph 187a SGB VI möglich. Schnellstmöglich die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, dort kann man genaueres sagen.
senf-dazuam 10.11.2017 | 15:15
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Oder für den Osten monatlich 1084,60 bzw. 1078,80 Euro. Falls noch ein Versorgungsausgliehc zu Ihren Lasten im Raume steht, kann auch hierfür ein Ausgleich erfolgen, siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187.html
W*lfgangam 10.11.2017 | 15:30
...auch ein guter Hinweise, da diese Fälle (Fremdgepoppt = Punkte verpoppt ;-)) vermehrt in den Beratungen auffallen. Dem heutigen Kandidaten sagte der gepimpte Gesamt-Rentenzuwachs um 600 EUR zwar durchaus zu, die fälligen 150T hatte er dann in bar allerdings nicht dabei ...5 € fürs Parkhaus fehlten :-) Gruß w.
W*lfgangam 10.11.2017 | 15:08
Hallo Gunther, ja und ja. In 2018 können Sie insgesamt 14.586 € für alle 12 Monate als Höchstbeitrag einzahlen *). Zahlung im Dez. 2018 reicht, um sowohl alle Monate rückwirkend für die Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten zählbar zu machen und gleichzeitig auch einen 'Steuervorteil' mitzunehmen. Antrag dafür ein wenig früher stellen ... Ist Ihre erwartete Einmalzahlung höher und sind weitere 'Vorsorgeaufwendungen' steuerlich sinnvoll **), bleibt zusätzlich noch die Möglichkeit, eine Zahlung im Rahmen der "Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" in 2018 vorzunehmen. Auch diesen Antrag stellen Sie dann schon etwas eher stellen (Sommer/Herbst), damit Sie noch konkrete Beträge 'rechtzeitig' einzahlen können ...wäre in Kombination mit der freiwilligen Versicherung ein Abwasch/ein Termin. Einen Antragsvordruck dafür finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… *) mtl. 1215,50 €. Falls der Beitragsatz in 2018 um 0,1 % gesenkt werden sollte, beträgt die Jahressumme 14508 €, mtl. 1209 €. **) mögliche Info dazu hier: https://www.finanzleser.de/altersvorsorgeaufwendungen-2018/ Gruß w.
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