Hallo Steuerfachangestellte,
den Ausführungen von Rentenuschi sei noch hinzugefügt, dass die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen innerhalb einer Frist von 3 Monaten beantragt werden muss, nachdem die Beanstandung der Pflichtbeiträge unanfechtbar geworden ist.
Wie Rentenuschi auch bereits erwähnt hat, wäre noch eine Antragspflichtversicherung eine Alternative, um den Erwerbsminderungsrentenanspruch nicht zu verlieren. Hierzu sollten Sie sich allerdings persönlich beraten lassen.