Sollte die Versicherungspflicht für die ALG 2-Bezieher wegfallen, sollten Sie sich weiterhin arbeitslos melden, damit wie auch von „Schade“ ausgeführt hat, Anrechnungszeiten entstehen können. Die dadurch in der Regel entstehende Anwartschaftserhaltung für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist sehr wichtig. Eine freiwillige Beitragsentrichtung ist in einem solchen Fall in der Regel nicht notwendig. Vor einer Entrichtung von freiwilligen Beiträgen wird ohnehin eine persönliche Beratung durch Ihrem Rentenversicherungsträger empfohlen.